Der Kalkulationszinsfuß in der Unternehmensbewertungspraxis – Möglichkeiten und Grenzen von Ermessensentscheidungen
Toll Christian and
Leonhardt Tobias
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Toll Christian: AOR, Dipl.-Kfm., Dr. rer. pol., Habilitand am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Investitionstheorie und Unternehmensbewertung, an der Fern-Universität Hagen
Leonhardt Tobias: Diplom Finanzwirt (FH), B. Sc., Student des Masterstudiengangs Wirtschaftswissenschaft an der Fern-Universität Hagen
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) / Journal of Banking Law and Banking (JBB), 2019, vol. 31, issue 3, 195-216
Abstract:
Dieser Beitrag zielt darauf ab aufzuzeigen, wie sich in der Bewertungspraxis mitunter vorzufindende Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes auf das Ergebnis einer Unternehmensbewertung auswirken. Als Anwendungsfall bietet sich der Aktionärsausschluss gem. §§ 327a ff. AktG an, da hier in Abhängigkeit vom Verfahrensfortschritt für die beteiligten Parteien – zunächst für den Hauptaktionär, aber später durchaus auch für die Minderheitsaktionäre – ein Anreiz besteht, etwaige Ermessensspielräume zum eigenen Vorteil bzw. Nachteil der jeweils anderen Partei zu nutzen. Im Zuge der Auseinandersetzung mit dem Basiszinssatz, der Marktrisikoprämie, dem Beta-Faktor, der persönlichen Besteuerung und dem Wachstumsabschlag wird deutlich, dass die Bewertungsgrundsätze des IDW für eine interessengeleitete Ausnutzung von Ermessensspielräumen hinsichtlich der Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes einen ergiebigen Nährboden bieten. Zudem decken die Ausführungen auf, dass es dem mit der Bewertung beauftragten Wirtschaftsprüfer möglich ist, seine Entscheidungen bezüglich der Ermessensausübung mit Hilfe des IDW S 1 gegenüber Dritten zu „immunisieren“. Daher weist der Beitrag darauf hin, dass eine Rückbesinnung auf die von Moxter (1976) mit Blick auf das Schutzbedürfnis der Betroffenen thematisierten „Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung“ sowie das Leitbild des „Ehrbaren Kaufmanns“ allen Beteiligten in Erinnerung rufen sollte, wie sich ein „ordentlicher“ und „ehrbarer“ Unternehmensbewerter insbesondere in dominierten Bewertungssituationen wie der des aktienrechtlichen Aktionärsausschlusses verhalten sollte.
Date: 2019
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DOI: 10.15375/zbb-2019-0307
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