Die Erweiterung der Teilzeitarbeit für Beamte. Dienstrechtliche Probleme und verfassungsrechtliche Einwendungen aus dem hergebrachten Grundsatz der Hauptberuflichkeit
Matthias Stauch
Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 1979, vol. 12, issue 3, 428-440
Abstract:
"Der Beitrag setzt sich mit den Gesetzesinitiativen zum Abbau von Restriktionen der Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis auseinander. Nach geltendem recht kann ein Beamter nur dann Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen, wenn er ein Kind im Alter bis 16 Jahren oder einen hilfsbedürftigen Angehörigen zu versorgen hat. Es wird nachgewiesen, daß die allseits angestrebte arbeitspolitische Entlastung nur mit einer generellen Freigabe der Teilzeitarbeit zu erreichen ist. Nachteile für die Dienstherrn werden dadurch kaum auftreten. Bei arbeitsorganisatorischen Schwierigkeiten können die Anträge nach dem Entwurf der Bundesregierung aus "dienstlichen Gründen" abgelehnt werden. Die Praxis des Personaleinsatzes zeigt, daß die öffentlichen Verwaltungen aus der Beschäftigung von Teilzeitkräften erheblichen Nutzen ziehen, weil diese gegenüber der Vollzeitarbeit proportional mehrbelastet werden. Das Interesse der betroffenen Beamten ihre Arbeitsbelastung individuell herabzusetzen, muß gegen die Intensivierung der Arbeit in der verkürzten Zeit geltend gemacht werden. Die Einwände aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz) gegen eine generelle Freigabe erweisen sich nach begrifflicher Klärung und Darstellung der betreffenden Traditionen des Beamtentums als unbegründet. Die arbeitsmarktpolitischen Ziele erfordern, daß Nebentätigkeiten teilzeitbeschäftigter Beamter besonders eingeschränkt werden, damit das freigesetzte Arbeitsvolumen nicht mittelbar wieder absorbiert wird. Die Forderung eines Verzichts auf alle Nebentätigkeiten ist rechtlich zulässig, doch aus grundsätzlichen Erwägungen rechtspolitisch nicht empfehlenswert. Die vorgesehene Minderung der Versorgungsbezüge durch direkte Abschläge führt im Vergleich zur Rentenversicherung und innerhalb der Beamtenversorgung zu erheblichen Disproportionalitäten. Nach den Kriterien des geltenden Beamtenversorgungsrechts kommt allein eine Kürzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit in Betracht."
Keywords: Beamte; Teilzeitarbeit (search for similar items in EconPapers)
Date: 1979
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