Ergänzende Sozialleistungen im Wohlfahrtsstaat: Das Beispiel Schweden
Eskil Wadensjö and
Gabriella Sjörgren Lindquist
WSI-Mitteilungen, 2007, vol. 60, issue 11, 613-619
Abstract:
Wohlfahrtsstaaten haben soziale Sicherungssysteme, die verschiedene Formen des Einkommensverlustes kompensieren, zumindest partiell ausgleichen. Ausgleichszahlungen werden beispielsweise bei Einkommensverlusten im Krankheitsfall, bei Erwerbsunfähigkeit, Arbeitsunfällen und Arbeitslosigkeit sowie im Ruhestand gezahlt. Darüber hinaus kann es noch ergänzende, weitere Leistungen geben. Das ist zumindest in Ländern der Fall, die über umfassende wohlfahrtsstaatliche Systeme verfügen, wie beispielsweise Schweden oder Deutschland. Hier geht es um Schweden. In Schweden werden die wichtigsten Zusatzleistungen in Tarifvereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen ausgehandelt. Zum Teil funktionieren diese Zusatzleistungen wie eine Versicherung, in anderen Fällen ist der Arbeitgeber bei Einkommensverlust zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Der Beitrag stellt sowohl die Lohnersatzleistungen des schwedischen Sozialversicherungssystems vor als auch die des vereinbarungsgebundenen Systems und diskutiert deren wichtigste Implikationen.
Date: 2007
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DOI: 10.5771/0342-300X-2007-11-613
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