Die Besonderheiten der Sozialversicherungssysteme (indirekte Staatsverwaltung)
Dieter Schimanke ()
Chapter Kapitel 7 in Öffentliche Verwaltung in Deutschland, 2025, pp 93-106 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Deutschland ist ein Wohlfahrtsstaat. Die verschiedenen Institutionen der Sozialverwaltung prägen das deutsche Verwaltungssystem insgesamt und sind vielfältig miteinander verflochten. Das Wohlfahrtssystem ist ein hochdifferenziertes soziales System in Bezug auf Leistungen, Zielgruppen, Institutionen und Finanzierung. Der Wohlfahrtsstaat hat Verfassungsrang (Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz). Die Sozialpolitik ist durch drei Prinzipien bzw. Maximen gekennzeichnet: das Prinzip der öffentlichen Wohlfahrt, das Kompensationsprinzip und das Versicherungsprinzip. Wenn man den Umfang der individuellen Leistungen und die Budgets als Grundlage nimmt, dominieren bei den Sozialleistungen die Sozialversicherungen, und zwar sowohl sozialpolitisch als auch administrativ. Die Ausgaben der Sozialversicherungen machen etwa zwei Drittel des gesamten Sozialbudgets aus. Die Budgets der Sozialversicherungen übertreffen die anderen öffentlichen Haushalte bei Weitem, denn der Anteil der Ausgabenbudgets der Sozialversicherungssysteme an den Ausgaben aller öffentlichen Haushalte beträgt 42,9 %. Sie sind also ein budgetäres Schwergewicht. Es kann Sinn machen, das Politikfeld der Sozialversicherung mit erheblicher gesellschaftspolitischer Bedeutung und zahlreichen Handlungsfeldern, Adressaten und Beteiligten sowie Budgets verfassungsrechtlich so zu gestalten, dass es nicht unmittelbar Teil des föderativen Regierungs- und Verwaltungssystems, sondern halbautonom ist und somit den Staat und die allgemeine Verwaltung entlastet („indirekte Staatsverwaltung“). Die allgemeine öffentliche Verwaltung wird von operativen Funktionen befreit. Die Sozialversicherungsinstitutionen und -agenturen haben ein festes Recht, selbst über Satzungen und Anordnungen, Personal und Budgets zu entscheiden (sog. „funktionale Selbstverwaltung“). Sie unterliegen grundsätzlich nur einer Rechtsaufsicht durch den Staat.
Keywords: Sozialpolitik; Sozialgesetzbuch; Sozialversicherung; Verwaltungsföderalismus; Steuerung; Kontrolle (Rechtsaufsicht) (search for similar items in EconPapers)
Date: 2025
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DOI: 10.1007/978-3-031-43143-2_7
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