Hashtags und Markenrecht
Dirk Jestaedt ()
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Dirk Jestaedt: Kanzlei Krieger Mes & Graf von der Groeben
A chapter in Der Hashtag als interdisziplinäres Phänomen in Marketing und Kommunikation, 2021, pp 63-71 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Für die Verwender von Hashtags ist es wünschenswert, eine möglichst umfassende Kontrolle über die Nutzung des Hashtags zu erhalten. Hierfür kommt ein markenrechtlicher Schutz des Hashtags in Betracht. Allerdings hat ein solcher Schutz erhebliche Grenzen. Ein Hashtag ist nicht als Marke schutzfähig, wenn er nicht als Herkunftshinweis auf ein Unternehmen, sondern als Botschaft sozialer Kommunikation verstanden wird. Ist ein Hashtag als Marke geschützt, kann über diesen Schutz nur eine gewerbliche Nutzung durch Dritte, nicht aber eine Nutzung durch private Personen kontrolliert werden. Daneben scheidet ein Schutz gegen die Verwendung des Hashtags durch dritte Unternehmen für andere (unähnliche) Waren oder Dienstleistungen aus. Es kann somit zu einer „Vermischung“ von Inhalten kommen. Insgesamt ermöglicht das Markenrecht somit nur eine begrenzte Kontrolle von Inhalten, die über einen Hashtag verbreitet werden.
Date: 2021
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DOI: 10.1007/978-3-658-32085-0_4
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