EconPapers    
Economics at your fingertips  
 

Intransparente Besteuerung der (Publikums-)Investmentfonds

Katrin Dorn
Additional contact information
Katrin Dorn: MÖHRLE HAPP LUTHER

Chapter 3 in Investmentsteuerrecht, 2021, pp 111-163 from Springer

Abstract: Zusammenfassung (Publikums-)Investmentfonds werden auf Grundlage des Intransparenzprinzips besteuert. Danach findet, wie bei Kapitalgesellschaften auch, eine Besteuerung auf Ebene des Fonds und eine Besteuerung auf Ebene der Anleger statt. Einzelheiten über die Besteuerung der Investmentfonds enthält das Kap. 2 des Investmentsteuergesetzes (§§ 6 bis 22 InvStG). Investmentfonds sind mit bestimmten Einkünften (inländischen Beteiligungseinkünften, inländischen Immobilienerträgen und sonstigen inländischen Einkünften) partiell körperschaftsteuerpflichtig. Eine Veranlagung des Fonds ist notwendig. Ausschließlich die inländischen Beteiligungseinnahmen unterliegen einem Steuerabzug mit abgeltender Wirkung, so dass diese Einnahmen nicht in der Körperschaftsteuererklärung anzugeben sind. Diese unterliegen einer Bruttobesteuerung i. H. v. 15 % inklusive Solidaritätszuschlag, während der Steuersatz für die zu veranlagenden Einkünfte 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag beträgt. Die Anleger der Investmentfonds erzielen aus den Anteilen an dem Investmentfonds die sog. Investmenterträge. Zu diesen gehören gemäß § 16 InvStG die Ausschüttungen des Fonds, die sog. Vorabpauschalen (thesaurierte Gewinne) und die Veräußerungsgewinne aus den Anteilen an dem Fonds. Diese Erträge haben die Anleger als Einkünfte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu versteuern. Da die Erträge auch auf Ebene des Fonds besteuert werden, werden diese Einkünfte auf Ebene der Anleger teilweise von der Steuer freigestellt. Die Höhe der sog. Teilfreistellung hängt gemäß § 20 InvStG sowohl von den Eigenschaften des jeweiligen Anlegers (Privat- oder betriebliche Anleger in der Rechtsform einer natürlichen oder juristischen Person) sowie von der Kategorisierung des Fonds als Aktien-, Immobilien-, Misch- oder sonstiger Fonds ab. Sollten an dem Investmentfonds steuerbefreite Anleger beteiligt sein, so kann sich bereits der Fonds insoweit von der Körperschaftsteuer befreien lassen. Darüber hinaus unterliegen Investmentfonds auch mit ihren gewerblichen Einkünften der Gewerbesteuer. Im Regelfall dürften sie jedoch die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Gewerbesteuer nach § 15 Abs. 2 und 3 InvStG erfüllen.

Date: 2021
References: Add references at CitEc
Citations:

There are no downloads for this item, see the EconPapers FAQ for hints about obtaining it.

Related works:
This item may be available elsewhere in EconPapers: Search for items with the same title.

Export reference: BibTeX RIS (EndNote, ProCite, RefMan) HTML/Text

Persistent link: https://EconPapers.repec.org/RePEc:spr:sprchp:978-3-658-32605-0_3

Ordering information: This item can be ordered from
http://www.springer.com/9783658326050

DOI: 10.1007/978-3-658-32605-0_3

Access Statistics for this chapter

More chapters in Springer Books from Springer
Bibliographic data for series maintained by Sonal Shukla () and Springer Nature Abstracting and Indexing ().

 
Page updated 2025-03-23
Handle: RePEc:spr:sprchp:978-3-658-32605-0_3