Wettbewerbsbeschränkungen durch Vereinbarung, Beschluss und abgestimmtes Verhalten
Thomas Kapp,
Sebastian Janka and
Guido Jansen
Chapter 4 in Kartellrecht in der Unternehmenspraxis, 2021, pp 47-119 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Einer der zentralen Dreh- und Angelpunkte des Kartellrechts ist das Kartellverbot. Danach sind alle Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und abgestimmten Verhaltensweisen, welche eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken, grundsätzlich unzulässig. Das klassische Beispiel für das Kartellverbot sind die so genannten Hardcore-Kartelle (Preisabsprachen, Submissionsabsprachen, Quotenabsprachen, Kunden- und Gebietsabsprachen etc.). Eine Freistellung vom Kartellverbot kommt in diesen Fällen höchst selten vor. Neben diesen Hardcore-Kartellen gibt es noch eine ganze Reihe von kartellrechtlich ambivalenten Verhaltensweisen von Unternehmen, die sowohl kartellrechtsneutral als auch kartellrechtswidrig sein können. Für diese Beschränkungen kommt im Einzelfall daher eine Freistellung vom Kartellverbot in Betracht. Beispiele hierfür sind: Informationsaustausch (einschließlich Marktinformationsverfahren), Verbandsarbeit, Einkaufskooperationen, Vermarktungsvereinbarungen, Internetportale, F & E-Kooperationen, Normenkartelle, Produktionsvereinbarungen, Spezialisierungsvereinbarungen, Rationalisierungskartelle, Strukturkrisenkartelle und Mittelstandskartelle. Im Gegensatz zu den horizontalen Wettbewerbsbeschränkungen stehen die vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen. Diese werden im Kartellrecht grundsätzlich sehr viel wohlwollender behandelt, da sie im Regelfall einen ambivalenten Charakter (vielfach wettbewerbsbefördernd und nur zum Teil wettbewerbsbehindernd) haben können. Hier stehen im Vordergrund vertikale Preisbindung/Preisempfehlung, Kunden/Gebietsbeschränkungen, selektiver Vertrieb, Internetvertrieb, Ausschließlichkeitsbindungen, Beschränkungen in Zuliefervereinbarungen/OEM-Verträgen, Franchiseverträgen, Handelsvertreter-/Kommissionsverträgen sowie Lizenzverträgen. Eine große Rolle bei der Beurteilung dieser vertikalen Beschränkungen spielt die Gruppenfreistellungsverordnung der EU-Kommission für vertikale Beschränkungen (so genannte Vertikal-GVO).
Date: 2021
References: Add references at CitEc
Citations:
There are no downloads for this item, see the EconPapers FAQ for hints about obtaining it.
Related works:
This item may be available elsewhere in EconPapers: Search for items with the same title.
Export reference: BibTeX
RIS (EndNote, ProCite, RefMan)
HTML/Text
Persistent link: https://EconPapers.repec.org/RePEc:spr:sprchp:978-3-658-34980-6_4
Ordering information: This item can be ordered from
http://www.springer.com/9783658349806
DOI: 10.1007/978-3-658-34980-6_4
Access Statistics for this chapter
More chapters in Springer Books from Springer
Bibliographic data for series maintained by Sonal Shukla () and Springer Nature Abstracting and Indexing ().