Die Verlustverrechnung
Oliver Rhodius and
Johannes Lofing
Chapter 7 in Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer verstehen, 2022, pp 195-232 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Seit Einführung der Abgeltungsteuer findet für den Privatanleger eine Verrechnung von Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bereits auf Ebene der inländischen Bank statt, was dazu führt, dass diese viele Prozesse abbilden muss, die zuvor ausschließlich in den Bereich des vom Finanzamt des Anlegers durchzuführenden steuerlichen Veranlagungsverfahrens fielen. Unter dem Begriff „Verlustverrechnung“ versteht man grundsätzlich die Verrechnung von negativen und positiven Kapitalerträgen nach Maßgabe des § 20 Abs. 6 EStG. Neben der ebenfalls weiterhin möglichen Vornahme der Verlustverrechnung durch das Finanzamt hat seit 2009 nun auch die inländische Bank als sogenannte auszahlende Stelle im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzuges einen Ausgleich von negativen und positiven Kapitaleinnahmen vorzunehmen. Ziel ist es hierbei, in möglichst vielen Fällen schon auf Ebene der die Kapitalerträge auszahlenden Bank eine korrekte und abschließende Besteuerung des Privatanlegers zu erreichen.
Date: 2022
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DOI: 10.1007/978-3-658-36987-3_7
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