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Verlustverrechnung

Ellen Ashauer-Moll

Chapter 6 in Abgeltungsteuer, 2023, pp 119-139 from Springer

Abstract: Zusammenfassung Im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer wurde die Verlustverrechnung aus Kapitalvermögen neu geregelt. Verluste dürfen nur noch innerhalb der Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Innerhalb dieser Einkunftsart bestehen weitere Verlustverrechnungsbeschränkungen. So dürfen Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.Zahlreiche Rechtstreitigkeiten zur Berücksichtigung von Verlusten außerhalb von Veräußerungsgeschäften nahm der Gesetzgeber zum Anlass, weitere Verrechnungsbeschränkungen einzuführen. So dürfen Verluste aus dem Wertverfall von Kapitalanlagen und aus Termingeschäften nur betragsmäßig bzw. sachlich beschränkt verrechnet werden. Dadurch wird der Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalvermögen eine Absage erteilt - die Abgeltungsteuer verliert damit in Verlustfällen den Vereinfachungsgedanken und kann nur über die Veranlagung korrigiert werden.

Date: 2023
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DOI: 10.1007/978-3-658-38389-3_6

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