Verwaltung und Verwertung des Nachlasses im Nachlassinsolvenzverfahren
Jan Roth ()
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Jan Roth: WELLENSIEK
Chapter 5 in Handbuch Nachlassvermögensverwaltung, 2023, pp 157-308 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Das Nachlassinsolvenzverfahren ist eine von Vielen ungeliebte Materie. Derjenige, der sich damit auskennt, erkennt darin jedoch das Instrument, das viele Probleme der Nachlassabwicklung löst. Und noch mehr: Er erkennt, dass genau dieses in der Praxis recht selten zum Einsatz kommende Instrument dasjenige ist, das in der Vorstellung der Väter von Konkursordnung und BGB einen sehr großen Raum einnehmen sollte. Die Rechtsanwendungspraxis der letzten Jahrzehnte hat den Blick darauf verstellt und zwar vor allem wegen der Fremdelei von Erbrechtlern gegenüber Insolvenzrechtlern und umgekehrt von Insolvenzrechtlern gegenüber Erbrechtlern. Dass das Nachlassinsolvenzverfahren zudem in der gerichtlichen Praxis durch die Insolvenzgerichte geführt wird, obwohl es einen Kernbestandteil des materiellen Erbrechts betrifft, sorgt zudem dafür, dass Erbrechtler dem Verfahren oftmals mit Unwohlsein begegnen, weil sie sich in „fremdes Terrain“ begeben müssen. Gleichzeitig machen Erbrechtler nicht selten die Erfahrung, dass sie vonseiten der Insolvenzrechtler nicht verstanden werden, was ihre Abneigung gegen das Nachlassinsolvenzverfahren vertieft. Und in der Tat: Für einen Insolvenzrechtler steht die Gläubigerbefriedigung im Mittelpunkt seines Denkens – für den Erbrechtler in Bezug auf Nachlassabwicklung ist dies viel zu kurz gegriffen. Ihm geht es um die Nachlassabwicklung insgesamt, einschließlich der Bewältigung von Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnisansprüchen, Auflagen und der Erbauseinandersetzung insgesamt – natürlich „bei dieser Gelegenheit auch“ der Befriedigung der Nachlassverbindlichkeiten. Überraschend mag für den Insolvenzrechtler sein: Genau dafür haben die Väter von Konkursordnung und BGB das Nachlassinsolvenzverfahren konzipiert. Es bedient sich lediglich des verfahrensrechtlichen Korsetts des Insolvenzrechts, um ein materiell erbrechtliches Phänomen einzufangen. Das übrigens erklärt auch, warum nahezu alle anderen Rechtsordnungen weltweit das Problem zahlungsunfähiger oder überschuldeter Nachlässe ausschließlich durch erbrechtliche Vorschriften regeln, kaum eine Rechtsordnung außer der unsrigen aber durch konkursrechtliche. Es ist an der Zeit, das Nachlassinsolvenzverfahren wieder in die Denkwelt der Erbrechtler zu bringen, um seine vielfältigen, erstaunlich einfachen und rechtssicheren Lösungsmöglichkeiten für die Lösung erbrechtlicher Probleme wiederzuentdecken.
Date: 2023
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DOI: 10.1007/978-3-658-41655-3_5
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