Regulatorische und rechtliche Vorgaben
Christian Glaser
Chapter 6 in Künstliche Intelligenz im Bankenumfeld, 2024, pp 335-378 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Es dürfte deshalb wenig überraschen, dass sich auch der Gesetzgeber dem Thema KI annimmt und bestimmte rechtliche und regulatorische Vorgaben erarbeitet. Die Europäische Kommission definiert in ihrer Mitteilung über Künstliche Intelligenz vom 25.04.2018 KI wie folgt (vgl. EU 2018; EU 2020a): „Künstliche Intelligenz bezeichnet Systeme mit einem ,intelligenten‘ Verhalten, die ihre Umgebung analysieren und mit einem gewissen Grad an Autonomie handeln, um bestimmte Ziele zu erreichen. KI-basierte Systeme können rein softwaregestützt in einer virtuellen Umgebung arbeiten, aber auch in Hardware-Systeme eingebettet sein.“ Diese Definition von KI macht deutlich, wie umfassend die Regulierung wird, denn de facto ist so gut wie jeder Aspekt des Wirtschaftslebens betroffen. Bei der Regulierung zeigen sich auch die unterschiedlichen digitalen Intensitäten in den jeweiligen Ländern. Während beispielsweise in den USA und China die politische Rückendeckung schon länger stärker zu sein scheint, versucht Europa in regulatorischer Hinsicht aufzuholen. Lange gab es eher nationale KI-Strategien, ehe sich in den letzten Jahren auch europaweite Standards herausbildeten.
Date: 2024
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DOI: 10.1007/978-3-658-44264-4_6
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