Vermögensbildung fördern – den Souverän stärken. Die verfassungsrechtliche Sicht
Hans-Jürgen Papier (prof.papier@jura.uni-muenchen.de)
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Hans-Jürgen Papier: Ludwig-Maximilians-Universität München
Chapter 1 in Vermögensbildungspolitik, 2024, pp 3-10 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Eigentum und seine verfassungsrechtliche Gewährleistung dienen seit jeher der freien Persönlichkeitsentfaltung und schaffen eine Sphäre, in welcher individuelle Freiheit vor dem Zugriff anderer und nicht zuletzt des Staates geschützt ist. Aus Art. 14 des Grundgesetzes lässt sich zwar kein originärer Leistungsanspruch des Bürgers auf die Verschaffung von Eigentum herleiten, zu beachten bleibt jedoch, dass Vermögensgüter in der Hand von Privatpersonen Grundrechtsvoraussetzung sind, da sonst der Schutz des Art. 14 GG leerliefe. Die aktive Förderung der privaten Vermögensbildung ist damit eine Frage verfassungspolitischer Klugheit, aber auch wichtiges Ziel und Verfassungsauftrag für die staatliche Eigentumspolitik, um die Bürger bei der Vermögensbildung vonseiten des Staates zu unterstützen, ihnen hierdurch die ökonomische Grundlage der Freiheitsentfaltung zu ermöglichen und die Stellung des Bürgers als Souverän zu stärken. Eine solche Förderung beugt gesellschaftlichen Spannungen vor und dient der Erhaltung und Stabilisierung der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Date: 2024
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DOI: 10.1007/978-3-658-44748-9_1
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