Kaufvertrag
Wolfgang Grundmann ()
Chapter Kapitel 6 in Leasing und Factoring, 2025, pp 47-56 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Der Kaufvertrag gehört zu den wichtigsten und im Wirtschaftsleben am häufigsten getätigten Umsatzgeschäften. Ziel dieses Vertragstyps ist die Übereignung von Waren oder Rechten gegen Entgelt. Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, denn die zu erbringenden Leistungen von Käufer und Verkäufer stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis. Der Vertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft. In ihm verpflichtet sich der Verkäufer, den Kaufgegenstand zu übereignen und der Käufer verpflichtet sich, diesen Gegenstand zu bezahlen. Wegen des Abstraktionsprinzips ist der Kaufvertrag stets rechtlich vom Erfüllungsgeschäft, also der tatsächlichen Übereignung der Kaufsache, zu trennen. Der Kaufvertrag ist den §§ 433 ff. BGB geregelt. Auf ihn finden die allgemeinen Regelungen der §§ 145 ff. BGB Anwendung. Der Vertrag ist grundsätzlich formfrei. Dies bedeutet, dass er sowohl schriftlich, mündlich als auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann.
Date: 2025
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DOI: 10.1007/978-3-658-48904-5_6
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