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Finanzpolitik und Wirtschaftspolitik gestern und heute

Wilhelm Weber and Herbert Zogelmann

Chapter I in Österreichs Finanzpolitik 1945–1961, 1962, pp 1-6 from Springer

Abstract: Zusammenfassung Wenn über das zur Diskussion stehende Thema der politische Repräsentant, also etwa der Regierungschef oder der ressortmäßig in erster Linie kompetente Finanzminister, spricht, so tut er das prinzipiell programmatisch; da die Praxis der Finanzpolitik — ihre Träger sind mit Ausnahme der sogenannten parafisci die Gebietskörperschaften (in Österreich neben Gemeinden und Ländern vor allem der Bund) — alle betrifft, kann er stets auf allgemeine Aufmerksamkeit rechnen. Nimmt zu demselben Thema der Finanz-Betriebswirt oder der Finanz-Jurist Stellung, so wendet er sich regelmäßig an Fachleute, indem und zumal er Einzelfragen der die (private; in Österreich auch die gemäß den Verstaatlichungsgesetzen von 1946/47 nationalisierte) Unternehmung im kaufmännischen Sinne direkt angehenden Finanzpraxis der öffentlichen Hand unter betriebswirtschaftlichem Gesichtspunkt bzw. spezielle Probleme aus dem Finanzrecht (seltener dieses als Ganzes) unter juristischem Aspekt erörtert. Äußert sich schließlich der Finanzwissenschafter als Fachvertreter der Politischen Ökonomie zum gleichen Thema, so verfährt er meines Erachtens am besten derart, daß er eine Analyse der (österreichischen) Finanzpolitik von gestern und heute nach den für sie relevanten Prinzipien im Zusammenhalt mit den einschlägigen Faktoren der Wirtschaftspolitik (insbesondere des Geld-, Kredit- und Währungswesens sowie ihres Funktionierens) bietet und von dort aus mit Hilfe wissenschaftlicher Erkenntnis „aktuell“ im Sinne kritischer Problem-Diagnose, eventuell verbunden mit —Therapie und sogar -Prognose, wird. Das ist jedenfalls der Weg, welcher hier beschritten werden soll — kein Politik-Surrogat (denn wie könnte und dürfte der Wissenschafter es etwa wagen, konkrete Projekte-Konkurrenz in der Finanzsphäre sozusagen für die politischen Instanzen zu entscheiden!) und keine punktuelle Skizze (daß beispielsweise die gegenwärtigen Reformbestrebungen hinsichtlich einzelner Steuern usw. der Reihe nach geschildert und überprüft werden).

Date: 1962
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DOI: 10.1007/978-3-7091-5089-4_1

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