Kredit- und Schuldenpolitik
Wilhelm Weber and
Herbert Zogelmann
Chapter III in Österreichs Finanzpolitik 1945–1961, 1962, pp 32-46 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Obwohl in Österreich einerseits das Konzept des konjunkturpolitisch kompensatorischen Budgets sich zunächst de facto und zuletzt auch im Prinzip festgesetzt hat, hält man anderseits am Grundsatz der Schuldenaufnahme nur für Investitionszwecke fest. Im großen und ganzen hat diese Ansicht infolge des bedeutenden staatlichen Investitionsaufwandes wenig praktische Konsequenzen, doch tauchen hier zeitweise finanzrechtliche Schwierigkeiten auf. Auch die orthodoxe Lehre sah Kreditaufnahme dann als gerechtfertigt an, wenn sie zu ertragbringenden Investitionen verwendet wurde, also für Projekte, deren Erträge nach Fertigstellung eine normale Verzinsung und Tilgung ermöglichten. Schon umstrittener war die z. B. von Wagner vertretene Anschauung, daß langlebige Anlagen aus Anleihen errichtet und dann deren Amortisationen entsprechend der Nutzung (etwa der Straße) vorgenommen werden sollten. Damit werde — und hierauf kam es ihm an — zugleich eine gerechte zeitliche Lastenverteilung vorgenommen. Tatsächlich muß jedoch, realwirtschaftlich gesehen, die Last der Errichtung von Anlagen während der Bauzeit getragen werden, außer es handelt sich um Auslandanleihen und einen zusätzlichen Import von Produktionsmitteln. Werden im Ausmaß der beanspruchten Mittel private Investitionen zurückgestellt — eine Selbstverständlichkeit im klassischen System —, so wird der Konsum gesamtwirtschaftlich nicht weiter geschmälert, und es kann den Anschein haben, als werde die Last auf die spätere Generation überwälzt. Halten jedoch die Unternehmer ihre Investitionsentscheidungen aufrecht, dann muß die ex-post-Gleichheit von Sparen und Investieren durch ein Zwangssparen hergestellt werden, und die Reallast wird deutlich spürbar. (Die personelle Lastenverschiebung ist eine Frage der alternativen Verteilung der Steuerbelastung.) Schwierigkeiten bereitet ferner die Bestimmung des „Nutzeffekts“ der Investitionen. Können bzw. dürfen nur Straßen und ähnliches unter diesem Titel gebaut werden oder auch Schulen? Im ersten Fall sind wenigstens die Eingänge an Mineralölsteuer ein positives Indiz, im zweiten fehlt ein solches weitgehend, wenngleich niemand leugnen kann, daß die „Wertvermehrung“ eine beträchtliche ist. Das gilt ebenso für Aufwendungen zugunsten von Lehre und Forschung. Im Grunde genommen handelt es sich überall um das Prinzip, der Privatwirtschaft nicht Mittel zu entziehen, die sie produktiv — und produktiver als der Staat — einzusetzen vermag. Unbedingt notwendige Ausgaben in den angezeigten Richtungen und unter rationellster Wahl sowie zweckmäßigstem Einsatz der Mittel je nach Konjunktursituation widersprechen keineswegs den Grundgedanken des traditionellen debt management.
Date: 1962
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DOI: 10.1007/978-3-7091-5089-4_3
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