Teilweise und vollständige Konzentration
Josef Gruntzel
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Josef Gruntzel: Hochschule für Welthandel in Wien
Chapter 10 in Die Wirtschaftliche Konzentration, 1928, pp 22-23 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Schon zwei oder doch wenige unter vielen gleichartigen und gleichstufigen Unternehmungen können, auch wenn ihre Kraft zur Regelung der Konkurrenzverhältnisse nicht ausreicht, Vorteile in der Erzeugung oder im Absatz erreichen. Sie können sich in der Beschaffenheit des Erzeugnisses oder in dessen Absatzgebieten spezialisieren und das damit verbundene Risiko durch Zusammenlegung und nachfolgende quotenmäßige Aufteilung der Gewinne ausgleichen. Sie können gemeinsam Patente erwerben und benützen, den Bezug von Zwischenerzeugnissen untereinander regeln oder auf eine Erhöhung der Beteiligungsquote in einem Kartell hinarbeiten. Sie können behufs Ersparung von Vertriebskosten den Verkaufsapparat zusammenlegen, indem sie gemeinsam Verkaufsniederlagen errichten, Reisende entsenden, Reklame betreiben usw. In dieser Richtung wirken besonders die Interessengemeinschaften, doch auch jene Fusionen und Trusts erhalten dadurch eine Daseinsberechtigung, die nicht alle Betriebe der gleichen Art zusammenfassen.
Date: 1928
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DOI: 10.1007/978-3-7091-5922-4_10
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