Überblick über die Aufgaben der wirtschaftlichen Selbstverwaltung
Karl Korinek
Chapter I in Wirtschaftliche Selbstverwaltung, 1970, pp 97-103 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Im Rechtsstaat sind Aufgaben und Funktionen von Selbstverwaltungskörperschaften durch Gesetz vorherbestimmt. Rechte oder Zuständigkeiten ohne gesetzliche Grundlage — etwa im Sinn eines vorgefundenen Rechts auf Selbstverwaltung — kann es nach der österreichischen Verfassungsordnung nicht geben1. Die in der älteren Literatur stark erörterte Frage, ob es sich bei der Selbstverwaltung um die Besorgung „eigener“ oder staatlicher Aufgaben handle, ob verschiedene Selbstverwaltungskörper in ihrer Wurzel weiter zurückreichen als der moderne, souveräne Staat und ob den Selbstverwaltungskörpern ursprüngliche Zuständigkeiten (in einem „natürlichen Wirkungsbereich“) zukommen, die der Staat schon vorgefunden hat und respektieren muß2, ist für eine juristische Behandlung des Problems heute nicht mehr von Bedeutung. Nach der positiven österreichischen Rechtsordnung ist es der Staat, der die Zuständigkeit hat, die Selbstverwaltung einzurichten und ihr Aufgaben zuzuweisen. Die österreichische Verfassungsordnung steht auf dem Boden des Legalitätsprinzips. Nur aus dem Gesetz kann daher entnommen werden, was Aufgabe eines Selbstverwaltungskörpers ist.
Date: 1970
References: Add references at CitEc
Citations:
There are no downloads for this item, see the EconPapers FAQ for hints about obtaining it.
Related works:
This item may be available elsewhere in EconPapers: Search for items with the same title.
Export reference: BibTeX
RIS (EndNote, ProCite, RefMan)
HTML/Text
Persistent link: https://EconPapers.repec.org/RePEc:spr:sprchp:978-3-7091-8242-0_10
Ordering information: This item can be ordered from
http://www.springer.com/9783709182420
DOI: 10.1007/978-3-7091-8242-0_10
Access Statistics for this chapter
More chapters in Springer Books from Springer
Bibliographic data for series maintained by Sonal Shukla () and Springer Nature Abstracting and Indexing ().