Die „gemeinsamen“ Interessen
Karl Korinek
Chapter II in Wirtschaftliche Selbstverwaltung, 1970, pp 103-108 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung In seinem Werk „Die Repräsentation organisierter Interessen“ legt Joseph H. Kaiser 18 dar, daß die Verfassungsfrage unserer Tage dieselbe ist wie die des 19. Jahrhunderts: die Beziehung von Staat und Gesellschaft. Allerdings haben sich die Faktoren dieser Relation sehr verändert, der Staat der konstitutionellen Monarchie ist zum demokratisch-bürgerlichen Staat geworden. Aber auch dieser Staat muß „als Herrschaftsapparat von dem herkömmlich ,Gesellschaft’ genannten sozialen Bereich unterschieden werden18“. Freilich spielen sich — rechtswissenschaftlich betrachtet — auch die Handlungen der „Gesellschaft“ nicht im rechtsleeren Raum, sondern im rechtlich geregelten Bereich des „Staates im weitesten Sinn“ (Merkl) ab. Ja,man kann das, was am Begriff der Gesellschaft rechtlich relevant ist, mit diesem weiten Staatsbegriff gleichsetzen19. Auch ist die Gesellschaft heute nicht mehr eine individualistisch-bürgerliche Gesellschaft, sondern eine gegliederte Massengesellschaft. „Das Gliederungsprinzip ist das je besondere Interesse, das sich in der Form des organisierten Interesses gegenüber dem Staat imd der Gesamtrepräsentation zur Geltung bringt.“18
Date: 1970
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DOI: 10.1007/978-3-7091-8242-0_11
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