Die Tätigkeit der Selbstverwaltung zur Erhaltung der eigenen Funktionsfähigkeit
Karl Korinek
Chapter VII in Wirtschaftliche Selbstverwaltung, 1970, pp 155-160 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Um alle die Aufgaben, die in den vorigen Kapiteln überblicksartig dargestellt wurden, durchführen zu können, sind Maßnahmen der Selbstverwaltungskörper erforderlich, die den Zweck haben, die Selbstverwaltung funktionsfähig zu erhalten. Insbesondere kommt den Selbstverwaltungskörpern nach der österreichischen Rechtsordnung Organisationsgewalt zu, das heißt, sie können das Verfahren (im weitesten Sinn), in dem sie tätig werden, durch Satzungen selbst regeln. Weiters bedürfen Selbstverwaltungskörper zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit finanzieller Mittel, die durch Umlagen der Selbstverwaltungsangehörigen aufgebracht werden. In diesem Bereich, aber in beschränktem Umfang auch darüber hinaus, kommt den Selbstverwaltungskörpern Zwangsgewalt gegenüber ihren Angehörigen zu. Organisationsgewalt und Umlagenhoheit und eine gewisse Zwangsgewalt gegenüber ihren Angehörigen zählen zu den essentialia der Selbstverwaltung225.
Date: 1970
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DOI: 10.1007/978-3-7091-8242-0_16
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