Sozialpartnerschaftliche Führung der Verwaltung
Karl Korinek
Chapter II in Wirtschaftliche Selbstverwaltung, 1970, pp 165-169 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Die österreichische Rechtsordnung sieht für gewisse Fälle ein sozialpartnerschaftliches Zusammenwirken mehrerer Selbstverwaltungskörper sur gemeinsamen Besorgung von staatlichen Aufgaben vor. Sie überträgt ihnen dabei Aufgaben, die nur erfüllt werden können, wenn sich in verschiedenen Selbstverwaltungskörpern über eine konkrete Angelegenheit eine einheitliche Meinung bilden läßt. Für den Fall, daß diese einheitliche Meinungsbildung nicht möglich ist, ist ein „Selbsttätigwerden des Staates (im engsten Sinn)“ vorgesehen. Diese Verwaltungsführung durch mehrere Selbstverwaltungskörper, die von der Teilnahme an der vom Staat geführten Verwaltung auseinanderzuhalten ist, kommt in zwei verschiedenen Formen vor, und zwar einmal in der Form einvernehmlicher Entscheidungen und zum anderen in der Form der Bildung gemeinsamer Verwaltungsorgane.
Date: 1970
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DOI: 10.1007/978-3-7091-8242-0_18
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