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Gemeinsame Teilnahme mehrerer Selbstverwaltungskörper an der vom Staat geführten Verwaltung

Karl Korinek

Chapter III in Wirtschaftliche Selbstverwaltung, 1970, pp 169-184 from Springer

Abstract: Zusammenfassung Von diesen Formen sozialpartnerschaftlicher Verwaltungsführung ist die sozialpartnerschaftliche Beteiligung an der vom Staat selbst geführten Verwaltung zu unterscheiden. Denn auch bei der durch ihn selbst besorgten Verwaltung bedient sich der Staat mitunter der gemeinsamen Mitwirkung mehrerer Selbstverwaltungskörper und zwar in der Hauptsache, um geeignete Fachleute namhaft gemacht zu bekommen, die er in Kommissionen zusammenfaßt und denen er entweder die Zuständigkeit zur selbständigen Besorgung von Verwaltungsangelegenheiten überträgt oder — das ist die Regel —, die er zu seiner Beratung heranzieht. Dementsprechend kennen wir Kommissionen mit imperium und sogenannte Beiräte, denen nur beratende Kompetenz zusteht. Diese beiden Formen sozialpartnerschaftlicher Teilnahme an der staatlichen Verwaltung sind voneinander streng zu scheiden. Aussagen über die eine Form dürfen nicht auf Institutionen der anderen Art übertragen werden, weil es sich um qualitativ Verschiedenes handelt22.

Date: 1970
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DOI: 10.1007/978-3-7091-8242-0_19

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