Der Abschluß von Kollektivverträgen
Karl Korinek
Chapter IV in Wirtschaftliche Selbstverwaltung, 1970, pp 184-188 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Ein bedeutendes Feld paritätischer Politik ist der Bereich des Kollektivvertragswesens. Dabei schaffen die Selbstverwaltungskörper des Wirtschafts- und Soziallebens und freien Verbände durch Zusammen- und Gegeneinanderwirken als „Sozialkontrahenten“71 Regeln für die Arbeitsbedingungen. Klecatsky spricht treffend von einer „vom Interessendualismus beherrschten Selbstverwaltungsform“72. Das Spezifikum, das diese Form der Sozialpartnerschaft von der übrigen Sozialpartnerschaft abhebt, ist darin zu erblicken, daß es bei der kollektivvertraglichen Rechtsetzung vor allem um ein Aushandeln auf Grund entgegengesetzter Standpunkte geht. Strasser faßt dies in die Formulierung zusammen, daß sich bei der Erlassung eines Kollektivvertrages Partner gegenüberstehen, die prinzipiell von gegensätzlichen Interessen geleitet sind73. Dennoch liegt auch der Abschluß von Kollektivverträgen letztlich im gemeinsamen Interesse beider Kollektivvertragsparteien; dies wird insbesondere deutlich, wenn man an die Notwendigkeit eines Ausgleichs über die Arbeitsbedingungen, insbesondere die Arbeitsentlohnung, an die Friedenswirkung und an die Ordnungsfunktion des Kollektivvertrages denkt.
Date: 1970
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DOI: 10.1007/978-3-7091-8242-0_20
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