Die Kammern für Arbeiter und Angestellte
Karl Korinek
Chapter III in Wirtschaftliche Selbstverwaltung, 1970, pp 64-72 from Springer
Abstract:
Zusammenfassung Zur Wahrung und Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Dienstnehmer sind die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammern) berufen. Bei der Schaffung der Arbeiterkammern im Jahre 1920112 wurden die Beweggründe, die zu ihrer Gründung geführt haben, in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage klar formuliert: „Es handelt sich darum, für die in Gewerbe und Industrie, im Handel und Verkehr beschäftigten Arbeiter und Angestellten Kammern zu schaffen, die den entsprechenden Kammern der gewerblichen Wirtschaft nicht nur völlig gleichwertig, sondern auch in ihrem Wirkungskreise und in ihrer Organisation derart ähnlich gestaltet sind, daß ein Zusammenwirken der beiderseitigen Körperschaften bei Lösung von wichtigen Problemen der wirtschaftlichen Verwaltung ohne Schwierigkeiten möglich ist.“113
Date: 1970
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DOI: 10.1007/978-3-7091-8242-0_6
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