Beschäftigtenausweise und Kontrolle von Beschäftigten, vol 355
Karl-Hermann Böker
in Study / edition der Hans-Böckler-Stiftung from Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Abstract:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Beschäftigtenausweise, mit denen sie sich eindeutig identifizieren: beim Betreten des Betriebsgeländes, gegenüber dem Sicherheitspersonal auf dem Gelände und an Geräten zur Erfassung von Arbeitszeit bzw. Anwesenheit. Speziell für diese Ausweise wurde in den vergangenen Jahren neue Technik entwickelt: Ein Ausweis genügt, um sich bei Zutrittskontrollen, an diversen technischen Geräten und an betrieblichen Fahrzeugen zu identifizieren, um Arbeits- und Pausenzeiten zu erfassen und um in Kantinen und an Automaten zu bezahlen. Sicherheit gegen alle denkbaren Arten von Bedrohung erlangt sowohl in privaten Unternehmen als auch in öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen wachsende Bedeutung. Die Anlässe sind vielfältig - seien es Terrorangriffe, Brandanschläge und andere Gefahren von außen. Neben dem Materiellen sind auch das unternehmensinterne Wissen und Knowhow sowie insbesondere die IT-Infrastruktur immer wieder Angriffen ausgesetzt. Dem begegnen die Hersteller von Sicherheitstechnik und -software mit neuester Technik, mit neuesten Verfahren und Methoden. Die vorliegende Auswertung von 46 Betriebs- und Dienstvereinbarungen stellt die Regelungen zu Beschäftigtenausweisen in den Fokus. Sie ergänzt die bisher erschienenen Auswertungen zu Sicherheitstechniken wie Videoüberwachung und Zeiterfassungssystemen, die oft gemeinsam in einer Vereinbarung geregelt werden. In den vorliegenden Vereinbarungen regeln die betrieblichen Sozialpartner sowohl Grundsätze und Einzelverfahren bei der Anwendung der Ausweise als auch die Nutzung der Beschäftigtendaten. Sie versuchen einen ausgewogenen Ausgleich zu finden, der verschiedene Aspekte berücksichtigt: Sicherheit, Komfort für Beschäftigte und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Offenbar müssen die Beschäftigten in Unternehmen mit hohen (externen) Sicherheitsanforderungen größere Einschränkungen ihrer Persönlichkeitsrechte akzeptieren, denn die Kontrollerlaubnisse dieser Unternehmen sind meist nur minimal eingeschränkt. Aus öffentlichen Verwaltungen liegen mehr Vereinbarungen vor, in denen der Datenschutz und die Verhinderung von Leistungs- und Verhaltenskontrolle überwiegen.
Date: 2017
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