Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Arbeitsrecht und seine Grenzen, vol 47
Peter Stein
in HSI-Schriftenreihe from Hugo Sinzheimer Institute for Labour and Social Security Law (HSI), Hans Böckler Foundation
Abstract:
Die Kirchen und ihre Einrichtungen beschäftigen 1,8 Millionen Arbeitnehmer*innen. Sie betreiben zahlreiche Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und sind nach wie vor für viele Menschen eine moralische Institution. Doch wichtige Teile des Arbeitsrechts finden hier nur eingeschränkt Anwendung. Als rechtliche Begründung werden oft die Grundsätze des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts sowie der Dienstgemeinschaft herangezogen. Die amtierende Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, zu prüfen, "inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann" (S. 56). Verkündigungsnahe Tätigkeiten sollen ausgenommen bleiben. Der "Gesetzentwurf für ein modernes Betriebsverfassungsrecht" (Arbeit und Recht Sonderausgabe April 2022) macht hierzu für den Bereich der Mitbestimmung bereits einen konkreten Vorschlag: Das Betriebsverfassungsgesetz soll demnach außerhalb des verkündigungsnahen Bereichs auch auf Religionsgemeinschaften Anwendung finden. Peter Stein, Richter am ArbG Hamburg a.D., baut mit dem vorliegenden Gutachten auf seine Kommentierung zu § 9 AGG (zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung) im von Ursula Rust und Josef Falke herausgegebenen Kommentar auf. Er zeigt, dass sich die für die kirchliche Sonderstellung gegebenen Begründungen nicht immer als tragfähig erweisen. Auch vor dem Hintergrund des europäischen Rechts und der Rechtsprechung des EuGH gibt das Gutachten Antworten auf die von der Bundesregierung aufgeworfene Frage, inwiefern die Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Kontext Bestand haben können. Hierzu bringt Peter Stein auch seine Expertise aus der gerichtlichen Vertretung von Vera Egenberger ein (EuGH, Urt. v. 17.04.2018, Az. C-414/16). Der EuGH hat in dieser wegweisenden Entscheidung entschieden, dass die Reichweite der kirchlichen Selbstbestimmung einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Der Autor weist schließlich für wichtige Einzelfragen auf die Konsequenzen für die betreffenden Arbeitnehmer*innen hin: Für sie gelten nicht nur individualarbeitsrechtliche Regelungen wie Wiederverheiratungsklauseln, die weit in ihre Privatsphäre reichen. Auch Mitbestimmungs- und Arbeitskampfrechte sind abgesenkt.
Keywords: Kirche; Selbstbestimmungsrecht; Kirchliches Arbeitsrecht; Religionspolitik; Deutschland (search for similar items in EconPapers)
Date: 2023
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