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Die Schuldenbremse in den Bundesländern, vol 78

Ralph Brügelmann and Thilo Schaefer

in IW-Analysen from Institut der deutschen Wirtschaft (IW) / German Economic Institute

Abstract: Die mit der Föderalismusreform II beschlossene Schuldenbremse verlangt von den Bundesländern, bis zum Jahr 2020 ihre strukturellen Defizite vollständig abzubauen. Bis dahin darf sich jedes Land, das keine Konsolidierungshilfen erhält, seine eigene Übergangsregelung geben. Es kann also selbst bestimmen, wann es mit einer Haushaltskonsolidierung beginnt und welchen Teil des strukturellen Defizits es wann abtragen möchte. Außerdem dürfen die Länder die Berechnungsmethode für den konjunkturell bedingten Teil ihres Finanzierungssaldos selbst festlegen. Der neu geschaffene Stabilitätsrat, der ihre Haushaltssituation überwacht, hat keinerlei Möglichkeiten, Länder zu sanktionieren, wenn sie Stabilitätsziele verfehlen. Zur Beurteilung der Länderfinanzen ist er zudem auf die Daten angewiesen, die ihm jedes Land je nach dessen individuellem Planungsstand einreicht. Dies ist im Vergleich mit allen anderen Unzulänglichkeiten das größte Manko. Deshalb hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln für alle Bundesländer ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung der strukturellen Defizite angewandt. Dabei zeigt sich, dass die meisten Länder zumindest hinreichende Maßnahmen ergriffen haben, um bis zum Jahr 2013 einen gleichmäßigen Abbau ihres strukturellen Defizits zu gewährleisten.

Date: 2012
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