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Der EU-Vorschlag zum Country-by-Country Reporting im Internet: Kosten, Nutzen, Konsequenzen

Verena Dutt, Christoph Spengel and Heiko Vay

in ZEW Expertises from ZEW - Leibniz Centre for European Economic Research

Abstract: [Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse] Multinationale Unternehmen nutzen auf legalem Weg grenzüberschreitende Steuersatz- und Steuersystemdifferenzen, um Teile ihrer Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern und auf diese Weise ihre Gesamtsteuerlast zu verringern. Im politischen Bestreben nach mehr Steuergerechtigkeit hat sich auf Ebene der OECD-, G20- und EU-Mitgliedstaaten die Forderung nach mehr Transparenz als eine zentrale Maßnahme herauskristallisiert. Eine solche Transparenzmaßnahme stellt das sogenannte Country-by-Country Reporting (CbCR) dar. Hierbei handelt es sich um die länderbezogene Offenlegung von betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Daten, der Unternehmen bestimmter Branchen oder Größenklassen unterliegen sollen. Mit der Extractive Industries Transparency Initiative, dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act sowie der Änderung der EU-Bilanz- und Transparenzrichtlinie wurden CbCR-Initiativen ins Leben gerufen, die sich vor allem die Bekämpfung von Korruption in der Rohstoffindustrie zum Ziel gesetzt haben. Demgegenüber fand das CbCR gemäß Artikel 89 der EU-Eigenkapitalrichtlinie seinen Ursprung in dem Bedürfnis nach mehr Transparenz und strengeren Regulierungen für Finanzinstitute im Rahmen der Finanzkrise. Im Hauptfokus der vorliegenden Studie stehen die CbCR-Vorschläge des OECD BEPS Aktionspunkts 13 sowie des jüngst durch das Europäische Parlament verabschiedeten Berichtsentwurfs zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinie. Diese sind dem politischen Bestreben nach mehr Steuergerechtigkeit und gegen als aggressiv empfundene Steuerplanung entsprungen. Sie betreffen (multinationale) Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und haben branchenübergreifende Relevanz. Während das von der OECD beschlossene CbCR lediglich eine vertrauliche Übermittlung an die zuständige Steuerbehörde sowie einen anschließenden Austausch der Informationen mit anderen teilnehmenden Staaten vorsieht, schlägt die EU ein öffentliches CbCR vor. Damit soll das CbCR nicht nur den Steuerverwaltungen helfen, Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten, sondern insbesondere durch öffentlichen Druck eine Verhaltensbeeinflussung seitens der Unternehmen bewirken, damit diese freiwillig ihren vermeintlich gerechten Anteil an Steuern in ihren Tätigkeitsstaaten zahlen. Die EU geht mit diesem Vorstoß sowohl hinsichtlich des Adressatenkreises als auch in Bezug auf die im CbCR zu berichtenden Angaben einen wesentlichen Schritt weiter als die OECD. (…)

Date: 2017
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