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Kommentar zu Georg von Wangeheim und Sylvia Rückebeil – Die unterschiedlichen Grundlagen von deutschem AGB-Recht und europäischer Klauselvertragsrichtlinie

Christian Kirchner
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Christian Kirchner: Humboldt-Universität zu Berlin

No 2007-1-1176, German Working Papers in Law and Economics from Berkeley Electronic Press

Abstract: Die Autoren fragen nach den Bedingungen der Herausbildung eines einheitlichen europäischen Zivilrechts. Sie konstatieren, daß dieser Vorgang erschwert werde, wenn in den einzelnen Rechtsgebieten nicht auf allgemeine Grundsätze zu Regelungsbereichen zurückgegriffen werden könne, die dasselbe Regelungsziel verfolgten. Ein Beispiel solcher unterschiedlicher Grundsätze machen die Autoren im Bereich des deutschen Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in der Richtlinie über mißbräuchliche Vertragsklauseln (Vertragsklausel-Richtlinie) aus. Die Umsetzung der Vertragsklausel-Richtlinie in deutsches AGB-Recht führe zu Brüchen und Unstimmigkeiten im deutschen AGB-Recht. Eine Heilung dieser Brüche und von Unstimmigkeiten im deutschen AGB-Recht trenne dann wieder diese Rechtsmaterie von der Klausel-Richtlinie. Im Klartext heiße dies, daß unterschiedliche Regelungsprinzipien zu konfligierenden ökonomischen Zielsetzungen führen und dann suboptimale ökonomische Wirkungen hervorbringen. Die Autoren übertragen die allgemeine Feststellung, daß aus unterschiedlichen Regelungsprinzipien miteinander unverträgliche ökonomische Zielsetzungen und daraus wiederum suboptimale ökonomische Wirkungen auf das Spannungsfeld zwischen deutscher AGB-Regulierung und Vertragsklausel-Richtlinie entstehen. Dazu müssen sie zuerst auf das ökonomische Kalkül der AGB-Regulierung eingehen. Sie arbeiten heraus, daß es sich bei der deutschen AGB-Regulierung nicht um Verbraucherschutzzielsetzung handele, also nicht im Einzelfall angemessene Vertragskonditionen" herzustellen sind, sondern daß es um Transaktionskostenreduzierung gehe. Dieser Transaktionskostenansatz ermöglicht eine spezifische ökonomische Begründung der AGB-Regulierung. Die Klauselvertrags-Richtlinie verfolge hingegen das Ziel des Verbraucherschutzes und ließe sich entsprechend anders ökonomisch begründen. Beide ökonomischen Begründungen, die der Transaktionskostenreduzierung und die der Verbraucherschutzzielsetzung lägen auf unterschiedlichen Ebenen. Hier läge der Bruch zwischen beiden Regulierungsansätzen, der zu Problemen bei der Umsetzung der Vertragsklausel-Richtlinie in deutsches AGB-Recht führe. Wenn aber beide Regulierungsansätze unterschiedlichen Zielsetzungen folgen und folglich auch unterschiedlich ökonomisch zu begründen sind, muß sich eine gemischte Lösung, in der die AGB-Regulierung durch eine Verbraucherschutz- regulierung überlagert wird, im Vergleich zu einer Regelung, in der alternativ beide Schranken greifen (italienische Lösung), unterlegen sein.

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