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Die Aktien-GmbH: Eine Idee zum Wettbewerb institutioneller Strukturen

Ulrich Wackerbarth
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Ulrich Wackerbarth: Fernuniversität Hagen

No 2008-1-1230, German Working Papers in Law and Economics from Berkeley Electronic Press

Abstract: Es gibt in Deutschland im internationalen Vergleich zu wenig börsennotierte Aktiengesellschaften. Der deutsche Aktienmarkt ist unterentwickelt. Der Mittelstand steht einer Börsennotierung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, wenngleich er die hohen Transparenzanforderungen des Kapitalmarktrechts fürchtet. Mittelständischen Gesellschaften fehlt Eigenkapital. Sie sind deshalb besonders insolvenzanfällig. Ein Börsennotierung könnte helfen, diese Probleme zu vermindern. Demgegenüber beteiligen sich deutsche Anleger nur äußerst zurückhaltend an börsennotierten Unternehmen, lediglich 5 % der Deutschen haben überhaupt noch Aktien.Vor diesem tatsächlichen Hintergrund findet auf dem 67. Deutschen Juristentag in der wirtschaftsrechtlichen Abteilung eine Diskussion darüber statt, ob sich besondere Regeln für börsennotierte und geschlossene Gesellschaften anbieten. Zur Debatte steht in erster Linie das strenge Korsett der sog. Satzungsstrenge, nach dem die Satzungen deutscher Aktiengesellschaften nur marginal von den aktienrechtlichen Vorgaben abweichen dürfen. Der Gutachter Bayer empfiehlt insoweit nur vorsichtige Reformen, die auf etwas mehr Gestaltungsfreiheit für geschlossene, d.h. nicht börsennotierte Aktiengesellschaften abzielen.Demgegenüber legt die tatsächliche Ausgangslage deutlich weitergehende Reformen im Gesellschaftsrecht nahe. Die Funktionsfähigkeit des aktienrechtlichen Prinzips der Satzungsstrenge ist ungeklärt. Angesichts der Lage auf dem Kapitalmarkt spricht alles dafür, dass das Standardprodukt Aktiengesellschaft nicht in ausreichender Weise das für Kapitalmärkte unabdingbare Investorvertrauen schafft.Deshalb wird im nachfolgenden Artikel der rechtspolitische Vorschlag einer neuen Rechtsform, der sog. Aktien-GmbH vorgestellt und begründet. Es handelt sich rechtstechnisch um eine GmbH, deren Anteile jedoch an der Börse gehandelt werden. In der Sache läuft das auf die Einführung einer der us-amerikanischen corporation sehr ähnlichen dritten Kapitalgesellschaftsform hinaus. Rechtstechnisch stellte das keine besonderen Probleme. Durch die Aktien-GmbH könnte im Wege des "Wettbewerbs der Institutionen" geklärt werden, inwieweit Beschränkungen der Privatautonomie bei Abschluss von Gesellschaftsverträgen börsennotierter Gesellschaften sinnvoll sind. Auch für diese neue Rechtsform, die neben die Aktiengesellschaft träte, müsste es allerdings gewisse Einschränkungen der Satzungsfreiheit geben. Die Beschränkungen wären aber demjenigen zu überantworten, der das größte Interesse an der Funktionsfähigkeit der neuen Rechtsform hat, nämlich der Börse. Diese verdient über listing fees an jeder börsennotierten Gesellschaft und könnte und würde daher etwa durch Regeln in den Börsenordnungen (listing rules) dafür sorgen, dass, dass die neue Gestaltungsfreiheit nicht missbraucht wird und die Anleger das für funktionierende Wertpapiermärkte notwendige Investorvertrauen aufbauen könnten. Dafür wäre insbesondere eine umfassende Regulierung der Geschäfte mit nahestehenden Personen, der sog. related party transactions, erforderlich. Weder übermäßige Beschränkungen der Satzungsautonomie noch zu große Freiräume für missbräuchliche Gestaltungen sind zu erwarten, da die Börse es sich nicht leisten könnte, Unternehmen einerseits oder Anleger andererseits zu verprellen. Denn sonst schmälerte sie ihre eigenen Verdienstmöglichkeiten.

Keywords: Aktien-GmbH; Kapitalmarkt; Gesellschaftsformen (search for similar items in EconPapers)
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