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Indexklauseln und Inflationsbekämpfung

Herbert Giersch

No 32, Kiel Discussion Papers from Kiel Institute for the World Economy (IfW Kiel)

Abstract: Preisstopp oder Preis- und Lohnkontrollen, wie sie vielfach als letzter Ausweg aus dem Dilemma einer Stagflation empfohlen und angewandt werden, haben Nachteile, die mit der Zeit immer stärker ins Gewicht fallen. Werden die Maßnahmen aufgehoben, führt der Rückstau, den sie bewirken, zu einer neuen Preiswelle. Indexklauseln in Tarifverträgen und im Kapitalverkehr werden häufig abgelehnt mit dem Argument, ihr Gebrauch würde den Inflationsprozeß beschleunigen. Das Verbot solcher Klauseln hätte dann ähnliche Funktionen wie Verhaltensempfehlungen oder Kontrollen, die einen Rückstau bewirken sollen. Wenn die Geldpolitik wirksam ist und einen Stabilisierungskurs eingeschlagen hat, entfällt das Rückstau-Argument gegen Indexklausein. In einem Stabilisierungsprozeß verhindern Indexklauseln eine ungewollte Erhöhung der Reallöhne und der Realzinsen; sie helfen dadurch, einen Beschäftigungseinbruch und eine Oberschuldungskrise zu vermeiden. Indexklauseln in Tarifverträgen schaffen Verhältnisse, als ob Geldwertstabilität herrschte, und wirken infolgedessen inflationsbedingten Tendenzen zur Verkürzung der Laufzeit und inflationsbedingten Arbeitsniederlegungen entgegen. Indexklauseln erhöhen die Wirksamkeit der Geldpolitik im Stabilisierungsprozeß, weil die Unternehmen bei einer neuen Lohnrunde nicht mit vorgegebenen Kostenerhöhungen rechnen können und weil deshalb zu vermuten ist, daß sie sich in ihrer Preispolitik mehr an der Nachfrage und weniger an den Kosten orientieren werden. Die Bundesbank könnte die Vertragsfreiheit auf dem Gebiet des Geldes kurzfristig herstellen; sie brauchte dazu nur die Genehmigungspflicht, der Indexklauseln nach dem Währungsgesetz unterliegen, durch eine Generalgenehmigung gegenstandslos zu machen. Die Geldentwertung im Steuersystem zu berücksichtigen erscheint notwendig, um ungewollte Progressionseffekte zu vermeiden und sicherzustellen, daß keine unbeabsichtigte Substanzbesteuerung eintritt.

Date: 1973
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