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Indexklauseln auf dem Index? Einwände, Mißverständnisse - nicht genutzte Chancen

Roland Vaubel and Adolf Ahnefeld

No 34, Kiel Discussion Papers from Kiel Institute for the World Economy (IfW Kiel)

Abstract: Indexklauseln helfen nicht nur, die schädlichen Verteilungs- und Allokationswirkungen der Inflation zu mildern, sie dienen auch als beschäftigungspolitischer Flankenschutz einer stabilitätsorientierten Geldpolitik und können zur langfristigen Anlage der Devisenüberschüsse ölexportierender Länder beitragen. Denn sie erhöhen die Flexibilität des Preisniveaus, eliminieren Inflationsrisiken und stellen die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte wieder her. Nicht die Indexbindung, sondern das Verbot der Indexbindung stellt ein „Kurieren am Symptom" dar. Indexklauseln sind auch nicht ein „Schwungrad der Inflation"; sie verstärken die Inflation nicht, sondern beschleunigen nur die Anpassung des Preisniveaus an veränderte Nachfragebedingungen. Ist die Nachfragesteuerung restriktiv, so beschleunigen sie die Rückkehr zur Preisstabilität. Sie können unter diesen Umständen nicht als „Kapitulation vor der Inflation" interpretiert werden. Nicht die Indexbindung der Löhne schränkt die Tarifautonomie ein, sondern vielmehr ihr Verbot. Denn die wirtschaftspolitischen Instanzen können die vereinbarten Reallöhne nun nicht mehr durch eine überraschende Inflationierung oder Stabilisierung verändern. Indem Indexklauseln den Wirkungszusammenhang zwischen Reallöhnen und Beschäftigungsniveau transparent machen, bieten sie die Chance, den Verteilungskampf zwischen den Tarifpartnern zu entschärfen. Im Herbst 1974 käme die Einführung von Lohnindexklauseln - wären sie ab jetzt zugelassen - bereits ein wenig spät: Als Folge des scharfen Restriktionskurses des Vorjahres^ ist es in der Bundesrepublik schon zu erheblichen Beschäftigungsrückgängen gekommen. Sie würden jedoch sicherstellen, daß der Stabilitätskurs nicht vorzeitig aufgegeben werden muß. Angesichts unsicherer Inflationserwartungen sind stabilitätskonforme Lohnabschlüsse nach wie vor nicht gewährleistet. Indexklauseln im Kapitalbereich ermöglichten wieder den Abschluß längerfristiger Verträge ohne Escape-Klauseln. Indexverträge würden sich nicht nur bei gespaltenen, sondern auch bei unsicheren Inflationserwartungen ausbreiten. Denn sie erlauben Gläubigern und Schuldnern, das Risiko falscher Inflationserwartungen auszuschalten. Weiter haben sie den Vorteil, daß sie das langfristige Planen erleichtern sowie Informations- und Transaktionskosten ersparen. Der Anstoß zu einer allgemeinen Indexierung von Schuldverträgen könnte in der Ausgabe wertgesicherter Staatsanleihen bestehen.

Date: 1974
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