"Alternativen der Wirtschaftspolitik"? Das Memorandum der 130: Eine Widerlegung
Roland Vaubel
No 56, Kiel Discussion Papers from Kiel Institute for the World Economy (IfW Kiel)
Abstract:
Die sogenannte "Kaufkrafttheorie des Lohnes" ist falsch, da sie die Kostenwirkungen einer Lohnerhöhung nicht angemessen berücksichtigt. Eine Lohnerhöhung führt selbst dann zu einer Gewinnkompression, wenn (a) die umverteilten Gelder ursprünglich kurzfristig nachfrageunwirksam waren, (b) die Arbeitsproduktivität so stark steigt, daß durch die Produktionsausdehnung kaum zusätzliche Kosten entstehen, und wenn (c) es sich um eine geschlossene Wirtschaft handelt. Da der rationale Unternehmer auf eine Verringerung der tatsächlichen und erwarteten Gewinne in jedem Fall mit einer Verminderung seiner arbeitsplatzschaffenden Investitionen reagiert und da Lohnkostenerhöhungen den Anreiz zu Rationalisierungsinvestitionen steigern, würde die "Kaufkrafttherapie" die Arbeitslosigkeit nur weiter verstärken. Führt der Rückgang der Kapitalrendite zu einer Zinssenkung, so kommt es in einer offenen Wirtschaft zu zusätzlichem Nettokapitalexport, so daß sich der Anstieg der inländischen Arbeitsproduktivität vermindert und die Arbeitslosigkeit bei gegebenem Lohnzuwachs steigt. Die "Kaufkrafttheorie" wird durch die Erfahrungen in der Bundesrepublik und anderswo nicht gestützt, sondern widerlegt. Die Fiskalpolitik ist nicht geeignet, eine auch nur konditionale Vollbeschäftigungsgarantie einzulösen. Die stabilisierende Wirkung der Fiskalpolitik sollte sich daraus ergeben, daß sich der Staat als kostenminimierender Spekulant verhält. Sollen die wirtschaftspolitischen Instrumente effizient eingesetzt werden, so lassen sich Arbeitszeitverkürzungen nie "beschäftigungspolitisch", sondern stets nur mit Veränderungen des Freizeitwertes und/oder des Arbeitsleides begründen. Eine Arbeitszeitverkürzung "bei vollem Lohnausgleich" kann die Arbeitslosigkeit nur verschärfen. Technischer Fortschritt und Rationalisierungsinvestitionen sind oft nicht verteilungsneutral, sie sind jedoch stets im Allgemeininteresse in dem Sinne, daß die Gewinner die Verlierer voll entschädigen können, ohne selbst ihren Gewinn ganz aufzugeben. Kapitalexportsteuern und -kontrollen schädigen die ausländischen Arbeitnehmer und können daher nur von einem nationalistischen Arbeitnehmerstandpunkt her begründet werden.
Date: 1978
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