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Vergleich ausgewählter Regelungen der Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) und des Ordnungsrechtes in Deutschland - mögliche Regelungslücken bei einer nicht mehr flächendeckenden Anwendung bzw. einem Wegfall der GLÖZ-Standards als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Christine Krämer, Lea Köder, Norbert Röder, Jörg Rechenberg, Anne-Barbara Walter and Knut Ehlers

No 272, Thünen Working Papers from Johann Heinrich von Thünen Institute, Federal Research Institute for Rural Areas, Forestry and Fisheries

Abstract: Im Rahmen des Förderrechts der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) sind Landwirt*innen, die Zahlungen erhalten, dazu verpflichtet u. a. die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) einzuhalten. Beantragen die Landwirt*innen keine Zahlungen, müssen die GLÖZ-Standards nicht eingehalten werden, sondern nur das entsprechende Ordnungsrecht. Vor dem Hintergrund der diskutierten Abschaffung bzw. Abschmelzung der Direktzahlungen stellt sich die Frage, inwiefern Regelungen des nationalen Ordnungsrechtes gegenwärtig ein ähnliches Schutzniveau für die Umwelt absichern wie die GLÖZ-Standards. Für den abiotischen Ressourcenschutz wird dieser Frage in der vorliegenden Studie nachgegangen. Ferner wird der notwendige Anpassungsbedarf im Ordnungsrecht identifiziert, wenn ein vergleichbares Schutzniveau erhalten werden soll. Die Studie basiert auf einem sehr detaillierten Vergleich der rechtlichen Umweltschutzanforderungen der GLÖZ-Standards und des geltenden Ordnungsrechtes (Lübke et al. 2025). Dieser Vergleich umfasst die einschlägigen rechtlichen Grundlagen, Rechtsprechung und juristische Kommentierung. Betrachtet werden die GLÖZ-Standards 1 (Erhaltung von Dauergrünland), 2 (Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren), 4 (Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen) und 5 (Vorgaben zur Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion). Für diese liegen ordnungsrechtliche Regelungen auf Bundes- und Länderebene vor. Im Ergebnis zeigt der Vergleich der untersuchten GLÖZ-Standards und des Ordnungsrechtes in Deutschland ein sehr differenziertes Bild bei den unterschiedlichen Regelungen. Besteht der gesellschaftliche Wunsch, das Schutzniveau dieser GLÖZ-Standards weiterhin beizubehalten, wenn die Direktzahlungen abgebaut werden sollten, so ist das Ordnungsrecht anzupassen. Hierfür ist es u. a. generell sinnvoll, die Begriffsdefinitionen im Förder- und Ordnungsrecht zu vereinheitlichen und die Kongruenz zwischen Ordnungs- und Förderrecht zu verbessern. Unabhängig davon ist sicherzustellen, dass beim "Auslaufen" der Direktzahlungen ein hinreichender Vollzug des Ordnungsrecht unabhängig vom Förderrecht sichergestellt ist.

Keywords: Agrarpolitik; Ordnungsrecht; Landwirtschaft und Umwelt; Agricultural Policy; Regulation and Business Law; Agriculture and Environment (search for similar items in EconPapers)
JEL-codes: K2 Q15 Q18 (search for similar items in EconPapers)
Date: 2025
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DOI: 10.3220/253-2025-71

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