Das Spannungsverhältnis zwischen europäischem Wettbewerbsrecht und nationalem Sozialrecht
Axel Steinbach
No 2004/15, Discussion Papers from Technische Universität Berlin, School of Economics and Management
Abstract:
Das Sozialrecht in Deutschland gerät zunehmend unter den Einfluss europäischer Regelungen. In den nächsten Jahren sind für diesen Bereich eine fortschreitende Liberalisierung und große strukturelle Veränderungen zu erwarten. Bislang besitzt die EG/ EU für den Bereich des Sozialrechts lediglich eine subsidiäre Zuständigkeit. Grundsätzlich ist jeder Mitgliedsstaat selbst für die Ausgestaltung seiner sozialen Dienste verantwortlich. Seitens der Europäischen Kommission bestehen jedoch Bestrebungen, einen gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für das Sozialrecht zu schaffen und weitere Kompetenzen an sich zu ziehen. Dies ist folgerichtig, da der Binnenmarkt mit seinen Bestimmungen zu Grundfreiheiten und Wettbewerbsrecht den Mitgliedsländern bereits einen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Strukturrahmen vorgibt, innerhalb dessen nur noch wenig Gestaltungsspielraum bleibt. Der EuGH hat klargestellt, dass Grundfreiheiten und Wettbewerbsrecht bereits jetzt auf weite Teile der Sozialversicherung anwendbar sind, sofern die Leistungen von selbständigen Trägern erbracht werden. Lediglich wenn die in Frage stehende Leistung aufgrund einer Zwangsmitgliedschaft und unabhängig von der Höhe der Einzahlungen des Versicherten erbracht wird, kommt Wettbewerbsrecht nicht zur Anwendung. Der EuGH betont aber, dass jede Leistung eines Sozial-versicherungsträgers gesondert auf ihre Wettbewerbsrelevanz zu betrachten ist. Hinsichtlich einer Liberalisierung der sozialen Dienste bestehen in vielen Mitgliedsstaaten Bedenken, da hiermit die Erwartung von einer Verminderung des sozialen Schutzes verbunden ist. In den letzten Jahren hat jedoch gerade die Rechtsprechung des EuGH zu den Grundfreiheiten zu einer Verbesserung der sozialen Dienste beigetragen. Ambulante Gesundheitsleistungen können jetzt europaweit in Anspruch genommen werden. In der Universaldienstrichtlinie und der EU-Grundrechtecharta sind außerdem soziale Schutzrecht festgeschrieben, die teilweise weit über die sozialen Garantien in den Mitgliedsstaaten hinausgehen. Ein gemeinsames europäisches Sozialrecht könnte einen Sozialabbau im europäischen Standortkampf verhindern und soziale Standards sichern.
Date: 2004
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