Mehr Markt im Hochschulbereich: Zur Effizienz und Gerechtigkeit von Studiengebühren
Dieter Schmidtchen
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Dieter Schmidtchen: Universität des Saarlandes
No 2005-1-1118, German Working Papers in Law and Economics from Berkeley Electronic Press
Abstract:
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Das im Hochschulrahmengesetz enthaltene Verbot, bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß Studiengebühren zu erheben, ist nichtig. Damit ist in Deutschland die Bahn frei für die Einführung von Studiengebühren. Aber sollten die Bundesländer, die in ihren Hochschulgesetzen die Erhebung von Studiengebühren vorgesehen haben, von diesem Recht auch Gebrauch machen? Für viele Studierende, für die Gewerkschaften, für zahlreiche Politiker, Publizisten und Wissenschaftler ist die Antwort klar: Studiengebühren sind vom Teufel; sie sind unsozial", ungerecht, bewirken, daß Bildung nur für die Reichen" da ist. Bei nüchterner Betrachtung zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Nicht die Einführung von Studiengebühren ist unsozial" und ungerecht, sondern die Ermöglichung eines Studiums zum Nulltarif. Finanzwissenschaftlich orientierte Analysen lassen vermuten, daß die gegenwärtige Finanzierungspraxis des Hochschulwesens regressive Verteilungseffekte auslöst. Zum einen profitieren von der öffentlichen Finanzierung jene Personen besonders, die vergleichsweise hohe Lebenseinkommen beziehen - nämlich die Hochschulabsolventen. Zum anderen scheint die öffentliche Finanzierung Angehörige aus höheren Einkommensschichten besonders zu begünstigen, denn jene sind nicht nur an den Universitäten überrepräsentiert, sondern wählen auch kostenintensivere Studiengänge (siehe Wigger 2004, S. 227). Die Debatte über Funktion, Wirkungen und technische Details von Studiengebühren ist seit Jahrzehnten geführt worden - nicht nur draußen in der Welt, sondern auch in Deutschland. Es gibt kaum ein Argument, das nicht vorgebracht und geprüft wurde. Die Modelle anderer Länder und deren Erfahrungen sind bekannt. Gleichwohl wird man nicht sagen können, daß die bildungsökonomischen und hochschulpolitischen Prämissen und Implikationen einer Gebührenfinanzierung von den davon Betroffenen verstanden wurden. Der Beitrag diskutiert das Für und Wider von Studiengebühren unter Effizienz- und Gerechtigkeitsgesichtspunkten. Er zeigt, daß das die öffentliche Diskussion dominierende Argument der sozialen Ungerechtigkeit" von Studiengebühren unzutreffend ist. Der Beitrag prüft auch bildungsökonomische Argumente für die Steuerfinanzierung des Hochschulwesens, die nicht verteilungs-, sondern effizienzorientiert sind. Dabei geht es um die Korrektur von drei Quellen des Marktversagens: positive Externalitäten, nicht existierende Märkte für Bildungskredite (imperfekte Kapitalmärkte) und fehlende Möglichkeiten, sich gegen Risiken zu versichern. Hinzu tritt eine vierte Marktversagensquelle, die als Kompetenz-Schwierigkeitslücke" (siehe Heiner 1983) bei Entscheidungen bezeichnet werden kann. Es zeigt sich, daß Marktversagen in der Tat eine steuerfinanzierte Subventionierung der Universitäten rechtfertigen kann, aber nicht einen Zugang zu den Universitäten zum Nulltarif. Der Beitrag befaßt sich auch mit der Frage, auf welcher Höhe die Studiengebühren festgesetzt werden sollten. Diskutiert werden als Orientierungsgrößen die Ausbildungsgrenzkosten, die Durchschnittskosten der Ausbildung und die erwartete Bildungsrendite. Der Beitrag ist wie folgt aufgebaut: In Kapitel II wird die Stellung der Universität in der Marktordnung thematisiert. Kapitel III (Effizienzpolitische Überlegungen") befaßt sich mit den Begründungen für eine staatliche Subventionierung von Universitäten. Kapitel IV behandelt Studiengebühren als Garant sozialer Gerechtigkeit. Dabei wird als conditio sine qua non für Studiengebühren die Einrichtung eines Darlehenssystems identifiziert, das jedem Studierenden (unabhängig von seiner oder seiner Eltern Einkommens- und Vermögenslage) die Möglichkeit einer Kreditfinanzierung der Studiengebühren garantiert. Dies kann durch Einrichtung einer staatlichen Studienkreditbank geschehen oder durch Bereitstellung staatlicher Bürgschaften. Die Rückzahlung der Kredite ist einkommensabhängig zu gestalten (nachgelagerte Studiengebühren). In diesem Kapitel wird auch die Frage der optimalen Höhe von Studiengebühren behandelt. Die Idee der Sozialverträglichkeit wird als mit der Logik von Studiengebühren nicht vereinbar bezeichnet. Kapitel V behandelt die Vor- und Nachteile für die Studierenden. Kapitel VI beschließt den Beitrag.
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