Inflationsunterschiede zwischen Haushalten im April 2023 deutlich geringer, Haushaltsenergie verteuert sich weiterhin am stärksten
Sebastian Dullien and
Silke Tober ()
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Silke Tober: Macroeconomic Policy Institute (IMK)
No 150-2023, IMK Policy Brief from IMK at the Hans Boeckler Foundation, Macroeconomic Policy Institute
Abstract:
Die Inflationsrate ist den sechsten Monat in Folge gesunken und lag im April 2023 bei 7,2 %. Dabei war die Preissteigerungsrate von Haushaltsenergie gegenueber dem Vorjahresmonat - wie ununterbrochen seit Juni 2022 - mit 21,1 % am hoechsten, allerdings niedriger als im Maerz 2023. Am staerksten verteuerte sich Erdgas (46,3 %), gefolgt von Strom (15,4), waehrend Heizoel nach einem deutlichen Rueckgang im Vormonat um 3,1 % teurer war als im April 2022. Energie insgesamt verteuerte sich nur um 6,8 %, weil Kraftstoffe merklich billiger waren als ein Jahr zuvor. Die Preise fuer Nahrungsmittel und alkoholfreie Getraenke nahmen um 16,8 % zu, trugen aber wegen ihres hoeheren Gewichts am Warenkorb mit 2,4 Prozentpunkten mehr als doppelt so stark wie die Haushaltsenergie zur Inflationsrate bei (1,1 Prozentpunkte). Die Kernrate ohne Energie und Nahrungsmittel blieb unveraendert bei 5,8 %. Da der Anteil von Nahrungsmitteln und Haushaltsenergie an den Konsumausgaben stark einkommensabhaengig ist und in beiden Faellen die Preissteigerungsrate abgenommen hat, hat sich auch die Spanne der haushaltsspezifischen Teuerungsraten verringert. Sie betraegt nun 1,9 Prozentpunkte nach 2,4 Prozentpunkten im Maerz 2023 und 3,1 Prozentpunkten auf ihrem Hoehepunkt im Oktober 2022. Einkommensschwache Alleinlebende, die nur wenig von den ruecklaeufigen Kraftstoffpreisen profitierten, hatten mit Abstand die hoechste Inflationsrate (8,1 % nach 8,7 % im Maerz 2023), einkommensstarke Alleinlebende mit 6,2 % die niedrigste (Maerz 2023: 6,3 %). Die zusammengefasste Belastung durch die Preise von Nahrungsmitteln und Haushaltsenergie weist weiterhin ausgepraegte Unterschiede auf. Sie reicht von 2,2 Prozentpunkten Inflationsbeitrag im Falle von einkommensstarken Alleinlebenden (Maerz 2023: 2,5 Prozentpunkte) bis 5,5 Prozentpunkte bei einkommensschwachen Alleinlebenden (Maerz 2023: 6,2 Prozentpunkte).
Pages: 12 pages
Date: 2023
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