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Rentenanpassung 2010 – Wem nützt die Rentengarantie?

Martin Gasche ()
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Martin Gasche: Munich Center for the Economics of Aging (MEA), Postal: Amalienstr. 33, D-80799 Munich

No 10199, MEA discussion paper series from Munich Center for the Economics of Aging (MEA) at the Max Planck Institute for Social Law and Social Policy

Abstract: Bei der Rentenanpassung 2010 wirkt erstmalig die Rentengarantie, das heißt, die Renten werden nicht gesenkt, obwohl die Löhne und Gehälter der Beschäftigten gesunken sind. In dieser Studie werden die Rentenanpassung 2010 in ihren Einzelheiten näher beleuchtet und die Implikationen der Rentengarantie analysiert. Die Rentengarantie nützt den Rentnern und belastet die Beitragszahler. So wird der Beitragssatz wegen der Rentengarantie über mehrere Jahre um 0,2 Prozentpunkte höher liegen. Bis die unterbliebenen Rentendämpfungen nachgeholt sind, summieren sich die Mehrbelastungen der Beitragszahler auf rund 10 Mrd. Euro. Die mit der Rentengarantie verbundene Umverteilung von Jung nach Alt erweist sich gemessen an der Änderung der impliziten Rendite jedoch als relativ gering, wenn die unterbliebenen Rentenkürzungen nachgeholt werden. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Rentengarantie kein großes Umverteilungspotential in sich birgt, wenn die Lohnsenkungen in zukünftigen Krisen größer ausfallen oder öfters auftreten. Dies beweist der Blick auf die Effekte, die durch die vorher schon gültige alte Schutzklausel zusammen mit der Rentengarantie entstehen. Alle Schutzklauseln zusammengenommen führen im Maximum zu 4% höheren jährlichen Rentenausgaben, zu einem über zehn Jahre um 0,4 Prozentpunkte höheren Beitragssatz und insgesamt zu Mehrbelastungen der Beitragszahler von über 50 Mrd. Euro im Vergleich zu einer Situation ohne jegliche Schutzklausel. Die damit verbundenen intergenerativen Umverteilungseffekte von Jung nach Alt sind durchaus beachtlich. Zudem wird in dieser Studie die Bedeutung des sog. ?-Faktors in der Rentenanpassungsformel hervorgehoben. Der ?-Faktor sorgt dafür, dass mittelfristig die Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne und nicht die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer gemäß den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) für die Rentenhöhe maßgeblich ist. Die beitragspflichtigen Löhne sind 2009 nicht zurückgegangen. Der Rückgang der VGR-Löhne im Jahr 2009, der ja Anlass für die Rentengarantie war, wäre aufgrund des ?-Faktors schon im Jahr 2011 für die Höhe der Renten irrelevant gewesen.

JEL-codes: H55 (search for similar items in EconPapers)
Date: 2010-03-26
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