Wer mauert - wer geht voran? Zwischenstand der Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Landesrecht
Matthias Warneke
No 20, DSi kompakt from DSi - Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V., Berlin
Abstract:
[Fazit] Aus Sicht des Instituts sollte die grundgesetzliche Schuldenbremse auch in den verbleibenden Bundesländern schnellstmöglich in die Landeshaushaltsordnung und in die Landesverfassung übertragen werden. Dies weiterhin zu unterlassen, nährt sonst den Verdacht, dass die jeweilige Landesregierung oder die politische Mehrheit im Landesparlament eine Schuldenbremse gar nicht wünscht. Der administrative Aufwand einer landesrechtlichen Umsetzung ist jedenfalls kein Argument für ein Hinausschieben von Novellierungen. Landesregierungen und Landesparlamente könnten sich zunächst daran orientieren, wie die Vorreiter in einigen Bundesländern die Umsetzung gesetzestechnisch vollzogen haben, um dann eigene Regelungen maßgeschneidert zu schaffen. Im Anhang finden sich einige Beispiele für ambitionierte Regelungen sowohl auf Ebene von Landeshaushaltsordnungen als auch auf Ebene von Landesverfassungen. Diese Beispiele belegen: Was zählt, ist der politische Wille. Die Nachzügler in den einzelnen Bundesländern sollten jetzt Farbe bekennen.
Date: 2015
New Economics Papers: this item is included in nep-ger
References: Add references at CitEc
Citations:
Downloads: (external link)
https://www.econstor.eu/bitstream/10419/112731/1/83032433X.pdf (application/pdf)
Related works:
This item may be available elsewhere in EconPapers: Search for items with the same title.
Export reference: BibTeX
RIS (EndNote, ProCite, RefMan)
HTML/Text
Persistent link: https://EconPapers.repec.org/RePEc:zbw:dsikom:20
Access Statistics for this paper
More papers in DSi kompakt from DSi - Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V., Berlin Contact information at EDIRC.
Bibliographic data for series maintained by ZBW - Leibniz Information Centre for Economics ().