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Gesetzesentwurf zur Erstreckung der deutschen Mitbestimmung auf Auslandsgesellschaften: Rechtsgutachten für die Hans-Böckler-Stiftung

Achim Seifert

No 65, Mitbestimmungsreport from Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Abstract: Die Erosion der Unternehmensmitbestimmung gefährdet die Sozialpartnerschaft in Deutschland. Allein in Unternehmen mit mehr als 2.000 inländischen Arbeitnehmern sind mehr als 2,1 Mio. Beschäftigte von Umgehungsstrategien betroffen. Ein wesentlicher Grund dieser Zunahme: Europäisches Recht hat neue Schlupflöcher geschaffen. Hatten 2002 noch 767 Unternehmen einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat, so waren es 2018 nur noch 638. Demgegenüber fehlt bei 307 bzw. jedem dritten Unternehmen mit mehr als 2.000 inländischen Beschäftigten der mitbestimmte Aufsichtsrat (Februar 2020). 62 Unternehmen mit jeweils mehr als 2.000 und insgesamt über 430.000 inländischen Beschäftigten entziehen sich der paritätischen Mitbestimmung, indem sie eine ausländische Rechtsform nutzen (Februar 2020). Die Zahl steigt stetig an. Der hier vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung der deutschen Mitbestimmung auf Auslandsgesellschaften von Prof. Dr. Achim Seifert soll die rechtspolitische Diskussion um die Schaffung eines Mitbestimmungserstreckungsgesetzes befeuern, damit die bestehenden Lücken der Mitbestimmung, die infolge von Unternehmen mit ausländischer Rechtsform in den vergangenen Jahren immer größer geworden sind, geschlossen werden können. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht die Erstreckung der deutschen Mitbestimmungsgesetze, insbesondere des Mitbestimmungsgesetzes, des Montan-Mitbestimmungsgesetzes, des Mitbestimmungs-Ergänzungsgesetzes sowie des Drittelbeteiligungsgesetzes auf Auslandsgesellschaften vor. Erfasst sind Gesellschaften, welche nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der EU gegründet worden sind, aber ihren Verwaltungssitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben und die übrigen Voraussetzungen für die Geltung eines der deutschen Mitbestimmungsgesetze erfüllen. Der Entwurf ist europarechtskonform ausgestaltet und enthält eine ausführliche Begründung. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, diesen Entwurf aufzugreifen und umzusetzen.

Date: 2021
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