Privatisierung in Mittel- und Osteuropa: Konzepte für den Hindernislauf zur Marktwirtschaft
Holger Schmieding and
Michael J. Koop
No 165, Kiel Discussion Papers from Kiel Institute for the World Economy (IfW Kiel)
Abstract:
Die rasche und umfassende Privatisierung der inflexiblen Staatsbetriebe gehört zu den dringendsten Aufgaben in den ehemals sozialistischen Staaten; Privateigentümer können die Betriebe besser führen und sanieren als der Staat. Um die Staatsbetriebe privatisierungsfähig zu machen, sind klare Regelungen offener Eigentumsfragen unerläßlich. Zudem sollte der Staat den neuen Privateigentümern möglichst wenig ökologische Altlasten, Altschulden oder Sozialplankosten aufbürden. Diese Risiken schrecken Investoren ab und mindern den möglichen Verkaufserlös erheblich. Die gewählten Privatisierungsverfahren sollten der politischen Brisanz dieser beispiellosen Neuverteilung von Eigentumsrechten Rechnung tragen. Die Ausgabe von kostenlosen Investitionscoupons oder das Verschenken von Anteilsscheinen sind nur in sehr begrenztem Maße geeignet, den Privatisierungsprozeß zu fördern. Um das Interesse der Bevölkerung an einer raschen, effizienten und international offenen Privatisierung zu stärken, bietet es sich dagegen an, zumindest einen Teil der Privatisierungserlöse regelmäßig direkt und zu gleichen Teilen an alle Inländer auszuschütten. Die Privatisierungsagenturen in Mittel- und Osteuropa sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden, innerhalb einer festgelegten Frist von höchstens fünf Jahren alle Staatsbetriebe entweder zu privatisieren oder stillzulegen. Der ostdeutschen Treuhandanstalt kommen einige Vorteile zugute. Sie kann in umfassender Weise auf westlichen Sachverstand zurückgreifen und in einem etablierten Kapitalmarkt operieren. Ihr sollte deshalb eine deutlich kürzere Frist gesetzt werden. An die Stelle einer Bewertung durch die noch unterentwickelte Börse muß die Bewertung durch eine Vielzahl von Kaufinteressenten treten. Deshalb sollten die Privatisierungsagenturen die Betriebe in einem standardisierten und international offenen Verfahren meistbietend versteigern. Um Mißbräuche und Insider-Geschäfte zu verhindern, sollte sich das Privatisierungsverfahren durch ein Höchstmaß an Transparenz auszeichnen; mit Ausnahme des Preises und des Namens des Interessenten sollten alle Einzelheiten eines vorgesehenen Verkaufs vorab veröffentlicht werden, um anderen Investoren innerhalb einer festen Frist die Gelegenheit zu einem Alternativangebot zu geben. Um der Unsicherheit über den Wert der Firmen Rechnung zu tragen, können sich die Privatisierungsagenturen in begrenztem Umfang mit Hilfe von Optionsscheinen oder ähnlichen Finanzinstrumenten einen Anteil an künftigen Wertsteigerungen sichern. Neben der jeweiligen Privatisierungsagentur sollte jeder Kaufinteressent die Initiative ergreifen können; deshalb sollten die Agenturen dazu verpflichtet werden, nach dem Eingang eines Angebotes innerhalb einer festgelegten Frist das Bietverfahren einzuleiten.
Date: 1991
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