Öffentliche Transferleistungen zur Finanzierung der deutschen Einheit: eine Bestandsaufnahme
Alfred Boss and
Astrid Rosenschon
No 269, Kiel Discussion Papers from Kiel Institute for the World Economy (IfW Kiel)
Abstract:
Nach der deutschen Vereinigung wurde eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Infrastruktur in den neuen Bundesländern zu verbessern oder aufzubauen, die Investitionstätigkeit zu fördern und den Anpassungsprozeß sozialpolitisch abzufedern. Die Transfers von West nach Ostdeutschland werden in einem kaum überschaubaren System über zahlreiche öffentliche Institutionen geleistet. Zu diesen zählen der Bund, viele Sondervermögen, die westdeutschen Länder und Gemeinden sowie die Sozialversicherung. Im Zeitraum 1991-1995 sind Transfers in Höhe von 886 Mrd. DM in die neuen Bundesländer und nach Ostberlin geflossen. Nach extrem hohen Leistungen im Jahr 1992 (253 Mrd. DM) haben die westdeutschen Transfers nach Ostdeutschland deutlich abgenommen. Eine große Rolle spielten auf dem Höhepunkt die Transfers, die über die Treuhandanstalt abgewickelt wurden, sowie die Transfers, die dadurch erfolgten, daß der Kreditabwicklungsfonds Schulden des Ausgleichsfonds „Währungsumstellung" übernahm. Im Jahr 1995 betrugen die gesamten Transfers rund 141 Mrd. DM. Die westdeutschen Leistungen an die öffentlichen Haushalte der neuen Bundesländer erreichten ihr Rekordniveau von 69 Mrd. DM im Jahr 1995, nach 60 Mrd. DM in den beiden Jahren zuvor. Dies resultiert aus der Umverteilung der Umsatzsteuereinnahmen. Auch die Zahlungen der Europäischen Union sind deutlich aufwärtsgerichtet. Die Transfers werden im wesentlichen konsumtiv verwendet. Von den Hilfen, deren Verwendung relativ genau bekannt ist, entfielen im Jahr 1995 rund 93 Mrd. DM auf sozialpolitisch motivierte bzw. konsumtive Leistungen und nur 29 Mrd. DM auf investive Leistungen. Zu den konsumtiven Leistungen zählen der Finanzausgleich bei der Rentenversicherung (15,3 Mrd. DM) und der Arbeitslosenversicherung (16,2 Mrd. DM), die gesamten Zahlungen des Bundes zugunsten ostdeutscher privater Haushalte abzüglich der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (42,7 Mrd. DM) sowie die Zahlungen des Bundes zugunsten ostdeutscher Unternehmen, soweit es sich nicht um Investitionsförderung handelt bzw. um Ausgaben, die produktivitätserhöhend wirken (15,8 Mrd. DM).
Date: 1996
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