Ziele, Aufgaben und Befugnisse des Europäischen Systems der Zentralbanken
Helmut Siekmann
No 101, IMFS Working Paper Series from Goethe University Frankfurt, Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS)
Abstract:
Bei der Beschreibung der Ziele, Aufgaben und Befugnisse des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) soll zuerst einmal die Begrifflichkeit näher betrachtet werden. Denn zusätzlich könnte noch der Begriff „Kompetenzen“ eingefügt werden. Diese differenzierte Begrifflichkeit hat ihren Sinn und entspricht einer aus Erfahrung gewonnenen Technik von Rechtssetzung und Rechtsanwendung. Sie gerät aber zunehmend in Gefahr durch eine begrifflich und gedanklich schludrige Gesetzgebung. Wenig fachlich geschulte Medienvertreter ebenso wie Vertreter der modernen Ökonomie versuchen oftmals, die eingeführte Begrifflichkeit einzuebnen, teils aus Unkenntnis, teils aus Bequemlichkeit. Nicht selten handelt es sich auch um fehlerhafte Übersetzungen von Anglizismen. Ein Beispiel ist der Begriff „Mandat“. Das Primärrecht der EU spricht an keiner Stelle von „Mandat“ im Zusammenhang mit den Zielen, Aufgaben, Kompetenzen oder Befugnissen des ESZB und seiner Bestandteile, obwohl es den Begriff in anderem Zusammenhang und in seiner eigentlichen Bedeutung sehr wohl verwendet. Das gilt auch für die englische Textfassung. Es handelt sich also nicht (wieder) nur um einen Übersetzungsfehler. Selbstverständlich ist es bequemer, anstelle der korrekten, differenzierten Begrifflichkeit eine Großformel zu verwenden, doch geht damit ein Teil der Genauigkeit verloren, welche die Jurisprudenz auszeichnet. Im Folgenden wird deshalb von der Verwendung des Begriffs „Mandat“ abgesehen. Die Ausführungen orientieren sich an folgendem Aufbau: Zur Einführung werden zunächst das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und seine Einbettung in die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion in ihrer Gesamtheit vorgestellt (Abschnitt A). Im folgenden Abschnitt sollen die Ziele des ESZB näher beleuchtet werden (Abschnitt B). Der dritte Abschnitt ist den Aufgaben und Kompetenzen gewidmet (Abschnitt C), während sich der vierte Abschnitt mit den Befugnissen des ESZB befasst (Abschnitt D). Dabei werden namentlich die rechtlichen Grenzen für die Tätigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) aufgezeigt werden. Zum Abschluss soll ein Blick in die Zukunft gewagt werden (Abschnitt E).
Date: 2016
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