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Bewertung unterschiedlicher Vorschläge für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage

Frank Offermann and Bernhard Forstner

No 127, Thünen Working Papers from Johann Heinrich von Thünen Institute, Federal Research Institute for Rural Areas, Forestry and Fisheries

Abstract: Rücklagen sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Risikomanagements. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterereignisse wird von verschiedenen Seiten eine steuerliche Förderung der Rücklagenbildung in der Landwirtschaft gefordert, um den Anreiz zum Aufbau von Reserven zu erhöhen. Die im Raum stehenden Vorschläge unterscheiden sich teilweise erheblich. Dieser Bericht nimmt eine aktualisierte und vergleichende Bewertung unterschiedlicher Ausgestaltungsoptionen vor. Betrachtet werden Modelle, die auf dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz aufbauen, der Vorschlag des Deutschen Bauernverbands sowie die Rücklagenbildung aus Direktzahlungen. Die Analyse der Ausgangslage und der Ziele zeigt, dass die Hypothese einer generellen und systematisch zu niedrigen Rücklagenbildung in der Landwirtschaft auf Basis der vorhandenen Daten kaum belegbar ist. Die Diskussion steuerrechtlicher Aspekte weist auf eine Reihe von Herausforderungen hin, die eine steuerliche Förderung der Rücklagenbildung erfüllen muss, um den steuer- und wettbewerbsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Hierzu zählen insbesondere die Einzahlung der Rücklage auf ein spezielles Rücklagenkonto, die Begrenzung entstehender Zinsgewinne bei längerer bzw. unbefristeter Rücklagendauer und die Sicherstellung der Begrenzung des steuerlichen Ausgleichs auf landwirtschaftsspezifische Risiken durch entsprechende Vorgaben zur Bildung und Auflösung der Rücklage. Für alle untersuchten Modelle gilt, dass steuerliche Vorteile und damit der Anreiz für eine zusätzliche Rücklagenbildung aufgrund existierender, z. T. landwirtschaftsspezifischer Steuerregelungen, die eine Glättung der Einkommenssteuerlast bewirken, im Schnitt der Betriebe gering sind. Allerdings existieren große Unterschiede zwischen den Betrieben. Profitieren werden vor allem erfolgreiche Betriebe, die auch ohne die Förderung über entsprechende freie Finanzmittel für die Bildung einer Rücklage verfügen, sowie Betriebe mit hohen nichtlandwirtschaftlichen Einkommen. Die durch eine steuerliche Fördermaßnahme beabsichtigte Anreizwirkung zum Aufbau von Liquiditätsrücklagen dürfte bei einkommensschwächeren Unternehmen weitgehend ins Leere laufen. Bei restriktiven Auflagen zu Bildung und Auflösung einer steuerlich begünstigten Rücklage, wie sie in Modellen nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz zu finden sind, steht dem steuerlichen Anreiz für eine zusätzliche Rücklagenbildung ein eingeschränkter Zugriff auf die betriebseigene Liquidität sowie der entgangene Nutzen aus alternativen Verwendungsmöglichkeiten gegenüber. Dies dürfte die Akzeptanz einer derart ausgestalteten Risikorücklage deutlich begrenzen. Der im Vorschlag des Deutschen Bauernverbands formulierte Verzicht auf ein spezifisches Rücklagenkonto und die breite, unspezifische Auflistung begünstigter Auflösungstatbestände erfüllen nicht die Anforderungen an eine zielorientierte, effektive und effiziente Förderung einer Liquiditätsrücklage. Eine Zuführung eines Teils der Direktzahlungen zu einer Rücklage in wirtschaftlich guten Jahren kann den Beitrag der Direktzahlungen zum Risikomanagement grundsätzlich erhöhen. Allerdings fällt auch bei diesem Ansatz der Beitrag zur Liquiditätsverbesserung in Krisenzeiten in vielen Betrieben gering aus, da geförderte Rücklagen in nennenswertem Umfang nur in den Betrieben gebildet werden können, die viel Fläche bewirtschaften und deswegen hohe Direktzahlungen erhalten.

Date: 2019
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DOI: 10.3220/WP1564992619000

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