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Symmetrieeigenschaften des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz: Aktualisierung des Gutachtens von 2015 im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium der Finanzen

Wolfgang Scherf

No 98, Finanzwissenschaftliche Arbeitspapiere from Justus Liebig University Giessen, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Abstract: [Einführung - Gegenstand und Aufbau der Untersuchung] Gegenstand des Gutachtens ist eine finanzwissenschaftliche Analyse der Symmetrieeigenschaften des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Aktualisierung früherer Gutachten (SCHERF 2011; 2015) mit dem Ziel, die fortdauernde Gültigkeit der seinerzeitigen Ergebnisse zu kontrollieren. Die Prüfung der Verteilungssymmetrie erstreckt sich auf die Finanzausstattung (1) der kommunalen Gebietskörperschaften insgesamt im Vergleich zum Landeshaushalt sowie (2) innerhalb der kommunalen Ebene auf die Finanzausstattung (a) der Landkreise relativ zu den kreisfreien Städten und (b) der Zentralkreise relativ zu den kreisangehörigen Gemeinden. Die notwendigen Daten stammen vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz. Sie ermöglichen eine Analyse der finanziellen Lage der öffentlichen Haushalte anhand der im Gutachten von 2015 entwickelten verbesserten Methode des Symmetrievergleichs für den Zeitraum 2004 bis 2014. Diese Daten stammen aus einer einheitlichen Grundlage und bilden alle Dimensionen der Verteilungssymmetrie in paralleler Weise ab. Die vorliegende Aktualisierung erläutert in Kapitel B die Methode des Symmetrievergleichs. In Kapitel C erfolgt die Analyse der Verteilungssymmetrie zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und seinen Kommunen. Dort festgestellte Abweichungen von der rechnerischen Verteilungssymmetrie können gegebenenfalls über eine Variation der Finanzausgleichsmasse korrigiert werden. Kapitel D ist der Verteilungssymmetrie innerhalb der kommunalen Ebene gewidmet. Hier stellt sich zunächst die Frage nach der Gleichbehandlung von kreisfreien Städten und Gesamtkreisen, die das Land im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu beachten hat. Darüber hinaus ergibt sich innerhalb der Gesamtkreise die Notwendigkeit eines vertikalen Ausgleichs zwischen dem Zentralkreis und seinen Gemeinden, die in die Kompetenz der kommunalen Gebietskörperschaften selbst fällt. Eine Zusammenfassung der zentralen empirischen Befunde in Kapitel E schließt die Analyse der Symmetrieeigenschaften des kommunalen Finanzausgleichs ab. [...]

Date: 2017
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