Flexibilisierung der Frequenzregulierung und des Frequenzplans
Lorenz Nett and
Bernd Sörries
No 488, WIK Discussion Papers from WIK Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH
Abstract:
Der Trend zur Digitalisierung in der Gesellschaft, Wirtschaft und in öffentlichen Institutionen in Deutschland bedingt damit einhergehend einen zunehmenden Bedarf nach leistungsfähigen Funkdiensten für vielfältige digitale Anwendungen von unterschiedlichen Nutzerkreisen. Die daraus resultierende Nachfrage nach Frequenzen hat eine zunehmende Knappheit von Frequenzen, in für digitale Funkanwendungen geeigneten Frequenzbändern, zur Folge. Frequenzzuteilungskonflikte sind die Konsequenz. Sofern Frequenzen exklusiv in Silos nur für spezifische Frequenznutzungen zugeteilt würden (ein bisher vorherrschendes Paradigma bei der Frequenzzuteilung) könnte es sein, dass bestimmte Stakeholder keine Nutzungsrechte erhielten und spezifische digitale Dienste nicht wie volkswirtschaftlich erwünscht bereitgestellt würden. Während heute gewerbliche Nutzer von Funkdiensten, die so genannten Verticals, häufig sehr unterschiedliche Funktechnologien nutzen, für die wiederum eigene Frequenzbereiche bestehen, eröffnet sich spätestens mit 5G die Option, dass eine Funktechnologie eine Vielzahl von digitalen Diensten unterstützt, deren technische Anforderungen bisher nicht oder nur im geringen Ausmaß von zellularen Mobilfunktechnologien erfüllt wurden. Damit eröffnet sich auch die Option einer gemeinsamen Nutzung von Frequenzen. Derartige digitalen Funkdienste sind: digitale drahtlose Dienste zur Ermöglichung des Autonomen Fahrens, digitale drahtlose Dienste zur Ermöglichung von Smart Farming, digitale drahtlose BOS-Dienste, digitale Betriebs- und Bündelfunkdienste, drahtlose digitale PMSE-Dienste, digitale drahtlose militärische Dienste und nicht zuletzt Mobilfunkdienste in Massenmärkten. Nutzungs- und Zuteilungskonflikte könnten durch eine gemeinsame Nutzung von Frequenzen potentiell aufgehoben werden, wenn die Frequenzregulierung flexibel ausgestaltet ist und die mit der gemeinsamen Nutzung verbundenen Transaktionskosten gering ausfallen. Ein Betreibermodell bzw. eine Funkplattform für unterschiedliche digitale Funkdienste würde damit möglich. Das ehemals klassische Paradigma individueller Netze für spezifische digitale Funkdienste und individueller Zuweisung für Dienste von dafür im Frequenzplan nutzbaren Frequenzen könnte dort, wo sinnvoll, abgelegt und überwunden werden. Die Frequenzregulierung sollte in dafür geeigneten Frequenzlagen zukünftig darauf ausgerichtet sein, die flexible Nutzung der Frequenzen durch unterschiedliche digitale Funkdienste zu ermöglichen. Nur dann ist zu erwarten, dass Frequenzzuteilungskonflikte im Sinne einer Win-Win-Situation für die Nachfrage aufgelöst werden können. Knappe Ressourcen könnten dadurch noch besser genutzt werden.
Date: 2022
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