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Internationale Umweltverträge im Welthandelsrecht: Zur ökologischen Reform der Welthandelsorganisation anläßlich der geplanten Millenniumsrunde

Frank Biermann

No FS II 99-403, Discussion Papers, Research Professorship Environmental Policy from WZB Berlin Social Science Center

Abstract: Freihandel und Umweltschutz, so die These dieses Papiers, schließen sich nicht aus. Sie erfordern jedoch begrenzte Reformen im Recht der Welthandelsorganisation (WTO), insbesondere mit Blick auf das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT). Unter anderem muß sichergestellt werden - hierfür bietet sich die geplante WTO-Jahrtausendrunde an -, daß weithin anerkannte internationale Umweltverträge, die Beschränkungen des Handels von ihren Parteien verlangen, mit dem Welthandelsrecht vereinbar bleiben. Andererseits müssen dem umweltpolitischen Unilateralismus der großen Welthandelspartner Schranken gezogen werden, um die Interessen der kleineren und schwächeren Staaten zu schützen. Dieses Spannungsfeld, so wird hier argumentiert, wäre zu lösen durch einen Beschluß der WTO-Ministerkonferenz zur verbindlichen Auslegung des GATT sowie des Übereinkommens über die Anwendung sanitärer und phytosanitärer Maßnahmen und des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse. Diese Regeln sollten derart konkretisiert werden, daß sie umweltpolitisch motivierte Handelsbeschränkungen, die ausländische Herstellungsverfahren betreffen, zwar gestatten - aber nur wenn dies von bestimmten internationalen Umweltverträgen verlangt wird, die in einer Anlage zum Auslegungsbeschluß aufgelistet sind. Eine solche Klärung des Verhältnisses von Welthandels- und Weltumweltrecht würde das souveräne Recht kleinerer Weltmarktteilnehmer, insbesondere der Entwicklungsländer, auf die selbstverantwortliche Festlegung der für sie sinnvollen, finanzierbaren und - bei globalen Umweltproblemen - der für sie angemessenen Umweltstandards beschützen und den Vorrang des Multilateralismus in der Welthandels- wie Weltumweltpolitik gegenüber dem Diktat großer und mächtiger Staaten fördern. Das Kooperationsprinzip des Völkerrechts und die rule of law würden gestärkt, und es würde verhindert, daß das Freihandelssystem für das Durchsetzen einseitig verfügter Umweltstandards einzelner Staaten instrumentalisiert wird.

Date: 1999
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