Deliktische Rückrufpflicht und Versicherung von Rückrufkosten
André Knoerchen
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André Knoerchen: University of Saarland
No 2004-1-1084, German Working Papers in Law and Economics from Berkeley Electronic Press
Abstract:
3Der Produktrückruf ist als haftungsrechtliches Phänomen seit den 70er Jahren ständig bedeutsamer geworden. Der Grund dafür liegt im Wesentlichen in der zunehmenden Differenzierung der Fertigungsprozesse, also der fortschreitenden Arbeitsteilung im Produktionsprozeß und der damit einhergehenden Zunahme von Serienprodukten. Die Fehleranfälligkeit der Endprodukte ist durch die Zunahme der Verwendung von dezentral produzierten Komponenten angestiegen. Neben den vielfach aus dem Produktionsprozeß herrührenden Sicherheitsmängeln kommen allerdings auch Gefahrenquellen für die Verbrauchersicherheit aus dem Handeln Dritter in Betracht. So haben besonders Erpressungsversuche durch Lebensmittelvergiftungen Aufmerksamkeit erregt. Im Rahmen dieses Beitrags werden schwerpunktmäßig die deliktischen Rückrufpflichten diskutiert. Den zweiten Schwerpunkt bildet die Frage nach den Möglichkeiten und Modalitäten der Versicherung des mit einem Rückruf verbundenen Kostenrisikos. Die Notwendigkeit einer versicherungsrechtlichen Lösung des Rückrufkostenrisikos der Hersteller wird offensichtlich, wenn man sich die möglichen finanziellen Folgen eines Rückrufs vor Augen führt. Insbesondere in der Automobilindustrie sind die finanziellen Folgen eines Rückrufs immens. Als Beispiel sei der Produktrückruf von Bridgestone/Firestone aus dem Jahr 2000 erwähnt. In der bislang größten Rückrufaktion mußten 14,4 Millionen Off-Road-Reifen ausgetauscht werden, die Ford größtenteils auf dem Geländewagen Explorer montiert hatte. Die Reifen wurden mit 271 Todesfällen in Verbindung gebracht. Der Schaden belief sich für Bridgestone auf drei Milliarden Dollar. Bridgestone schloß daraufhin sein drittgrößtes Werk in den USA und entließ tausende Mitarbeiter. Der Beitrag beschränkt sich weitgehend auf die Darstellung der deliktischen Produktrückrufpflicht. Die strafrechtliche Produktverantwortung wird nur teilweise, im Rahmen von § 823 II BGB, mitbehandelt. Darüber hinaus wird auf das Produktsicherheitsgesetz eingegangen, da es starken Einfluß auf die Rückrufverpflichtungen hat und zu wesentlichen Änderungen in der Deckungsarchitektur der Versicherung von Rückruffällen hatte. Die Ausführungen zu den Möglichkeiten der Versicherung von Rückrufkosten beginnen mit den Möglichkeiten im Rahmen der Produkthaftpflichtversicherung. Der Ersatz von Rückrufkosten als Rettungskosten gemäß der §§ 62, 63 VVG ist in der Literatur vielfach thematisiert worden und wird im Anschluß diskutiert. Danach wird auf die Versicherung von Rückrufkosten nach dem Rückrufkosten- Haftpflichtmodell eingegangen. Diesem liegen die Musterbedingungen des GDV zugrunde, die im Anhang beigefügt sind. Auf die speziellen Regelungen für die KFZ-Branche wird ebenfalls eingegangen.
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