Gefahr erkannt, Gefahr gebannt? Ist eine Abfindung beim regulären Delisting aus Effizienzsicht überhaupt geboten?
Morell Alexander
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Morell Alexander: Dr. iur., Dr. rer. pol., Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Bonn Für hilfreiche Kommentare zu einer früheren Version dieses Artikels danke ich Kevin Dünisch, Dr. Jasmin Gider, Dr. Rafael Harnos, Dr. Daniel Lochner, Dr. habil. Matthias Maetschke, Christina Morell, Dr. Eva Schliephake und zwei anonymen Gutachtern. Für anregende Gespräche zum Thema danke ich Prof. Dr. Tobias Berg und Dr. Paul Schempp. Etwaige Fehler in diesem Artikel bleiben selbstverständlich meine eigenen.
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) / Journal of Banking Law and Banking (JBB), 2016, vol. 28, issue 2, 67-88
Abstract:
Der Aufsatz untersucht, ob die nun eingeführte Pflicht zum Abfindungsangebot als Voraussetzung des Börsenrückzugs unter Effizienzgesichtspunkten empfehlenswert erscheint. Im Ergebnis ist das zu bejahen. Nach abstrakten Überlegungen löst die neue Regelung einen Konflikt zwischen Hauptaktionär und Minderheitsaktionären: Die Vor- und Nachteile des Börsenrückzugs treffen die beiden Aktionärstypen unterschiedlich. Die Parteien können den Konflikt aufgrund von Informationsasymmetrien, Koordinationsproblemen und weiteren, auch durch das Recht erzeugten Kosten nicht durch Verhandlungen lösen. Die seit dem Frosta-Beschluss erstellten empirischen Studien sind für die Feststellung eines Regelungsbedarfs nur von eingeschränktem Nutzen. Sie beruhen auf einer verzerrten Stichprobe, schauen allein auf den Aktienkurs, der die Vorteile des Hauptaktionärs nicht sicher abbildet, und können nicht ausschließen, dass der Kurs nur durch negative Information über das Unternehmen bewegt wird, die beim Delisting an den Markt gerät. Das Instrument der Abfindung gewährleistet die Lösung des Konflikts im Vergleich zu einem Hauptversammlungsbeschluss oder einer Entschädigungslösung wirksam und Transaktionskosten sparend. Für die Überprüfung des Gesetzes in zwei Jahren könnte man untersuchen, ob eine Trennung des Publizitätsregimes vom Handelsplatz sinnvoll ist und ob Unternehmen ohne Ankeraktionär von der Pflicht zum Angebot einer Abfindung ausgenommen werden könnten.
Date: 2016
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DOI: 10.15375/zbb-2016-0202
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