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Der Betriebsrat im Spiegel ausgewählter empirischer Untersuchungen

Horst-Udo Niedenhoff

Chapter 5 in Betriebsräte in Deutschland, 2024, pp 221-244 from Springer

Abstract: Zusammenfassung Schon sehr früh nach Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes von 1952 wurden die ersten empirischen Untersuchungen über Akzeptanz des Betriebsrats und die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit von ArbeitgeberArbeitgeber und Betriebsrat durchgeführt. Es waren Namen wie: Blücher (Emnid-Institut 1966), Blume (Hans-Böckler-Institut 1964), Pirker 1955, und Popitz und Kesting 1957, die über Mitwirkungsstrukturen in den Unternehmen forschten. Auch die GewerkschaftenGewerkschaft“ ,wie zum Beispiel die IG Chemie-Papier-Keramik,IG Chemie-Papier-Keramik berichteten 1966 über die Einstellungen der Arbeitnehmer zur Mitbestimmung. Zu den großen, repräsentativen Untersuchungen zählen die verschiedenen Mitbestimmungskommissionen: Biedenkopf-Kommission, MitbestimmungskommissionMitbestimmungskommission des DGB und von BDA und BDI. Auch hat der Autor dieser Veröffentlichung in den Jahren 1972 bis 2007 im Institut der deutschen Wirtschaft KölnInstitut der deutschen Wirtschaft Köln regelmäßig über die BetriebsratswahlenBetriebsratswahl, Sprecherausschusswahlen der leitenden Angestellten, die Zusammenarbeit von ArbeitgeberArbeitgeber und Betriebsrat, sowie zu den Kosten der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes geforscht. Fasst man über 60 Jahre „Betriebsratsforschung“ zusammen, so hat sich folgender Trend entwickelt: Der Betriebsrat ist zu einem zentralen Vertretungsorgan der ArbeitnehmerArbeitnehmer geworden. Dazu ist eine zunehmende VerbetrieblichungVerbetrieblichung der Entscheidungsprozesse eingetreten. Die Improvisations- und Innovationsfähigkeit von Betriebsrat und ManagementManagement hat ein hohes Maß erreicht. Und die Betriebsräte tragen in der Praxis wettbewerbsgerechte Umstrukturierungen mit. Dabei ist das Lösen von Konflikten zwischen den Betriebspartnern Betriebsrat und ArbeitgeberArbeitgeber in erster Linie politisch und psychologisch zu sehen und erst in zweiter Linie juristisch geprägt.

Date: 2024
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DOI: 10.1007/978-3-658-44226-2_5

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