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Ergänzungen

Oskar Engländer
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Oskar Engländer: Deutschen Universität in Prag

Chapter 29 in Theorie der Volkswirtschaft, 1929, pp 177-183 from Springer

Abstract: Zusammenfassung Es sind nun noch gewisse Ergänzungen am vereinigten Preisaufbau durchzuführen. Die eine Ergänzung betrifft die Berücksichtigung der gegenseitigen technischen Ersetzbarkeit letzter Güter gegebener Menge, also insbesondere die gegenseitige Ersetzbarkeit von Arbeit und Grund und Boden bei Erzeugung von Gütern gleicher Art. Dabei sind die folgenden schon oben angeführten Möglichkeiten zu unterscheiden: Die eine ist die, daß sich die Erzeugungsmittel bei der Erzeugung von Gütern ohne Rücksicht darauf, wieviel von dem einen und wieviel von dem anderen Erzeugungsmittel zur Verfügung steht, gegenseitig in einem festen Verhältnisse ersetzen. In diesem Falle der festen Ersetzbarkeit ist durch diese das Preisverhältnis der Erzeugungsmittel und damit auch der von ihnen abgeleiteten Genußmittel gegeben. Eine andere Möglichkeit ist die, daß zwar die gegenseitige Ersetzbarkeit durch das Verhältnis der Mengen beeinflußt ist, die von dem einen und von dem anderen Erzeugungsmittel zur Verfügung stehen, daß aber die Ersetzbarkeit mit Zunahme der einen Güterart bei gleichbleibender Menge der anderen Güterart stetig abnimmt. In diesem Falle wird das Preisverhältnis der Erzeugungsmittel und damit auch der Genußmittel durch die Grenzersetzbarkeit der gegebenen Mengen bestimmt, Auf dieser Voraussetzung beruht die Berücksichtigung beschränkt gegebener Naturgaben im objektiv-technischen Preisaufbau. Nun ist aber noch die Möglichkeit gegeben, daß zwar die gegenseitige Ersetzbarkeit von letzten Erzeugungsmitteln durch das Verhältnis der Mengen beeinflußt wird, die Ersetzbarkeit aber nicht stetig, sondern unstetig abnimmt. In diesem Falle bleibt das Grenzersatzverhältnis im Sinne des Ersatzverhältnisses der letzten aufgewendeten Einheit des einen Erzeugungsmittels durch nächste nicht mehr zur Verfügung stehende Einheiten des anderen Erzeugungsmittels eine Grenze für das Preisverhältnis beider. Der Preis des ersteren Erzeugungsmittels darf gegenüber dem des anderen nicht so weit steigen, daß es vorteilhafter wäre, statt der letzten noch abzusetzenden Einheit ersteren Erzeugungsmittels nicht mehr verfügbare Einheiten des letzteren Erzeugungsmittels anzusprechen. Denn sonst müßte unzureichende Nachfrage bei ersterem und unzureichendes Angebot bei letzterem Erzeugungsmittel eine Preisverschiebung zuungunsten des ersteren und zugunsten des letzteren Erzeugungsmittels mit sich bringen. Hierdurch werden dann die möglichen Lösungen der Preisgleichung in ganz analoger Weise wie beim gegenseitigen Aufwiegen von Genußgüterarten eingeschränkt.

Date: 1929
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DOI: 10.1007/978-3-7091-5391-8_29

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